Der Energieausweis zeigt, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Verpflichtend ist der Ausweis immer, wenn ein Gebäude neu gebaut, saniert, verkauft oder neu vermietet werden soll, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen.Bei der Vermietung müssen die wichtigsten Kenndaten des Ausweises schon in der Immobilienanzeige genannt werden. Bei der Besichtigung eines Hauses oder einer Wohnung muss der Vermieter den Ausweis oder eine Kopie unaufgefordert aushändigen oder gut sichtbar aushängen.
Grundsätzlich gibt es den Energieausweis als Bedarfs- oder als Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis enthält die Kennwerte für den Energiebedarf, der Verbrauchsausweis diejenigen für den Energieverbrauch. Der Energiestandard des Gebäudes wird mittels Energieeffizienzklassen von A+ bis H veranschaulicht. (DPA/TMN)