Baden-Württembergs oberster Datenschützer, Stefan Brink, hat angesichts neuer Sicherheitsgesetze im Bund und in den Ländern vor einer Überforderung der Polizei gewarnt. «Es gibt inzwischen den Anspruch, Straftaten im großen Umfang zu verhindern, möglichst alle Straftäter abzuschrecken und Straftaten zu einer absoluten Ausnahmeerscheinung werden zu lassen», sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart.
«Die Sicherheitsbehörden sagen uns aber: Wir fühlen uns davon überfordert.» Brink appellierte, die Ansprüche nicht so hoch zu schrauben, sondern realistisch zu bleiben.
Der Bundestag hatte am Donnerstag eine Reihe von Sicherheitsgesetzen beschlossen. Verurteilte Extremisten können zum Beispiel nach ihrer Haftentlassung zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet werden. Brink sagte dazu: «Das geht uns Datenschützern wirklich ins Mark.» Der Einzelne werde dann auf Schritt und Tritt überwacht. «Elektronische Fußfesseln dürfen daher nur in extremen Fällen zur Anwendung kommen.» Das von Grünen und CDU regierte Baden-Württemberg plant, das eigene Polizeigesetz zu ändern, um Fußfesseln bei aus der Haft entlassenen islamistischen Gefährdern anwenden zu können.
Brink sieht auch Projekte kritisch, mit denen die Polizei durch aufwendige Datenanalysen zum Beispiel Wohnungseinbrüche vorhersagen will. «Wenn sich der Anspruch festsetzt, jede Straftat vorhersagen und damit verhindern zu können, entsteht ein enormer Druck auf die Sicherheitsbehörden. Dann muss immer dann, wenn eine Straftat stattfand, ja irgendwo ein Fehler passiert sein.» Zwar wünschten sich alle Menschen, dass es keine Unglücke und Straftaten mehr gebe. «Aber so eine Gesellschaft würde uns sehr viel kosten - gerade im Bereich der persönlichen Freiheit», mahnte der 50-Jährige.
Brink äußerte zwar Verständnis für Menschen, die betroffen und emotional auf Terroranschläge reagieren. «Aber an die verantwortliche Politik habe ich die Forderung, dass sie rational reagiert.» Die Menschen in Deutschland lebten in einer sehr sicheren Gesellschaft. Man müsse deshalb aufpassen, dass man sich in der Sicherheitsdebatte nicht nach denen richte, die nach Anschlägen am emotionalsten seien. Der Verwaltungs- und Verfassungsjurist ist seit dem Jahresbeginn baden-württembergischer Datenschutzbeauftragter. (DPA/LSW)