Durch die seit Jahresbeginn wirkende Pflegereform haben bisher rund 80 000 Menschen Pflegeleistungen bekommen, die sonst leer ausgegangen wären. Insgesamt dürften dies im Gesamtjahr 2017 rund 200 000 Menschen sein, teilte der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) am Freitag in Berlin bei einer 100-Tage-Bilanz mit. Die rund 2,8 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden seit dem 1. Januar nach neuen Maßstäben begutachtet.
Anders als bisher spielt seit Jahresbeginn nicht mehr der Zeitaufwand für die Pflege die ausschlaggebende Rolle, sondern der Grad der Selbstständigkeit. Auch Vorlesen, Hilfe beim Treppensteigen oder Unterstützung in Fällen von aggressivem Verhalten oder nächtlichem Weglaufen können seither verstärkt über die Pflegeversicherung organisiert werden.
Erstmals Pflegeleistungen nach den neuen Kriterien erhielten im ersten Quartal rund 129 000 Menschen. Teils hätten diese Menschen auch nach dem bisherigen Verfahren von der Pflegeversicherung profitiert. Neu ist, dass Beeinträchtigungen von Wahrnehmung und Erinnerung etwa bei Demenz, Probleme in der Alltagsbewältigung, herausfordernde Verhaltensweisen oder Probleme mit Arztbesuchen besser berücksichtigt werden.
Statt in drei Pflegestufen werden die Menschen in fünf Pflegegrade eingeteilt. Vor allem viele Demenzkranke hätten auf die Umstellung gewartet, um Leistungen zu beantragen, sagte der Geschäftsführer des Medizinischen Diensts des Kassen-Spitzenverbands, Peter Pick.
Die MDK-Gutachter hätten bisher rund 222 000 Menschen nach dem neuen System begutachtet. Knapp 84 Prozent sei ein Pflegegrad zuerkannt worden. Beim nun abgeschafften Begutachtungsverfahren lag die Anerkennungsquote bei rund 75 Prozent. In knapp 57 000 Fällen seit Jahresbeginn seien bereits Pflegebedürftige höhergestuft worden.
«Das neue Gesetz wirkt», sagte Pick. Die Anträge auf Pflegeleistungen seien stark angestiegen - im ersten Quartel um 31 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal.
Allerdings müssen die Betroffenen derzeit auch deutlich länger auf einen Bescheid warten. Eine bisher gültige 25-Tages-Frist sei ausgesetzt worden, da bereits klar gewesen sei, dass auf die MDK-Gutachter mehr Arbeit zukommt. «Wer heute einen Pflegeantrag stellt, muss mit einer Bearbeitungszeit von vier bis acht Wochen rechnen», sagte Pick. In dringenden Fällen gilt aber eine Ein-Wochen-Frist. Die 25-Tage-Frist soll ab 2018 wieder gelten.
Der Gesetzgeber habe Verzögerungen eingeplant, sagte der Pflegebevollmächtigte des Bundes, Karl-Josef Laumann (CDU), der Deutschen Presse-Agentur. «Einige MDKen müssen hier aber offenbar mehr Tempo machen und sich auch mehr anstrengen.» Ihm sei von einigen Bürgern berichtet worden, dass zu viel Zeit vergehe, bis das Ergebnis vorliege. Im Großen und Ganzen laufe die Umstellung gut. «Ganz wichtig war und ist, dass alle Pflegebedürftigen, die zuvor schon Leistungen der Pflegeversicherung bezogen haben, einen Bestandsschutz bei den pflegerischen Leistungen erhalten haben.» (DPA)