Zwei der vier Polizisten, die in eine Prügelattacke gegen einen 36-Jährigen verwickelt waren, sind vom Dienst suspendiert worden. Das bestätigte Polizeipräsident Franz Lutz am Freitag. «Wir haben keine Kenntnisse, was zu diesen Bildern geführt hat», sagte er zu den Videoaufnahmen. «Das muss nun aufgearbeitet werden.» Die Suspendierung sei das richtige Signal nach innen. Dem Polizeipräsidenten war der Inhalt des Videos nach eigener Darstellung erst seit Montag bekannt, während es der Staatsanwaltschaft bereits seit Ende Februar vorlag.
Am Donnerstag hatte er daraufhin ein Disziplinarverfahren gegen die vier Beamten im Alter zwischen 25 und 31 Jahren eröffnet. Die suspendierten Polizisten haben sich krank gemeldet. Die zwei anderen Polizisten wurden in den Innendienst versetzt.
Bei einer Unfallaufnahme am 19. Februar in der Landeshauptstadt war es zur Eskalation zwischen den Polizisten und einem Unfallbeteiligten gekommen. Videoaufnahmen zeigen, wie der Mann mehrmals aufgefordert wird, seine Zigarette auszumachen. Als er sich weigert, nehmen ihn die Beamten in den Schwitzkasten. Ein Polizist schlägt mit dem Knüppel auf das Opfer ein, ein weiterer mit Fäusten.
In einer Pressemitteilung direkt nach dem Unfall schilderte die Polizei das Geschehen anders als in dem Videoausschnitt zu sehen ist. Demnach hatte der 36-Jährige einen 28 Jahre alten Beamten angegriffen. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob es diesen Angriff tatsächlich gab oder die Beamten falsche Angaben gemacht haben. Der 28-Jährige ist einer der beiden inzwischen vom Dienst suspendierten Polizisten.
«Wir haben uns bei der Pressemitteilung auf die Angaben des Nachtdienstes verlassen», sagte ein Sprecher. «Wir wissen sehr wohl, dass es auch unter Beamten schwarze Schafe gibt.» Ob in diesem Fall eine bewusste Vertuschung vorlag, müsse sich aber noch zeigen.
«Die Bilder sind inakzeptabel», sagte ein Sprecher des Innenministeriums. «Das Geschehene muss jetzt akribisch und minuziös aufgearbeitet werden.» Im Jahr 2016 gab es nach Angaben des Ministeriums zehn Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamte wegen Körperverletzung oder Nötigung, im Jahr 2015 waren es 14. Laut Polizeipräsident Lutz handelt es sich um Einzelfälle. «Es gibt keine hohe Dunkelziffer.»
Bereits 2015 hatte es einen ähnlichen Vorfall in Stuttgart gegeben. Damals sollen zwei Polizeibeamte einen Verdächtigen in einer Tiefgarage verprügelt haben. Sie zeigten den Mann an, weil er sich heftig gewehrt haben soll - das stellte sich später als erfunden heraus. Das Landgericht Stuttgart verurteilte sie wegen Körperverletzung im Amt und der Verfolgung Unschuldiger. (DPA/LSW)