Ob zum Putzen, Kochen oder für die Kinderbetreuung - viele Haushalte setzen auf bezahlte Hilfe. Viele Haushaltshilfen arbeiten schwarz. Das zeigen Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln. Andere sind auf Minijob-Basis tätig.
Als Minijob gilt eine Arbeit, wenn dabei nicht mehr als 450 Euro im Monat verdient werden. Wer seine Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anmeldet, kann einen Teil der Kosten von der Steuer absetzen. Dafür haben auch Minijobber Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Mindestlohn.
Eine Haushaltshilfe anzumelden ist einfach: Auf der Homepage der Minijob-Zentrale findet sich ein Formular - der sogenannte Haushaltsscheck - der von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Die Minijob-Zentrale übernimmt dann die Anmeldung bei den Sozialversicherungen.
Im Gegenzug erteilt der private Arbeitgeber der Minijob-Zentrale eine Einzugsermächtigung für alle fälligen Abgaben. Darin enthalten sind Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung, eine Pauschalsteuer und der Beitrag für eine Unfallversicherung, die die Minijob-Zentrale abschließt. Der Arbeitnehmer muss nichts weiter zahlen. Der Arbeitgeber kann 20 Prozent seiner Kosten direkt von seiner Steuerschuld abziehen. Bis zu 510 Euro könnten Privathaushalte so jährlich absetzen. (DPA/TMN)