Geflügel-Stallpflicht wegen Vogelgrippe nur noch punktuell

Ein Hahn (M) und einige Hühner im Freien. Foto: Bernd Wüstneck/Archiv
Ein Hahn (M) und einige Hühner im Freien. Foto: Bernd Wüstneck/Archiv

Trotz einer hohen Zahl infizierter Wildvögel ist Baden-Württemberg beim jüngsten Vogelgrippe-Ausbruch glimpflich davongekommen. Agrarminister Peter Hauk (CDU) sagte am Montag in Stuttgart, dass zwar 307 Wildvögel positiv auf den aggressiven Virustyp H5N8 getestet worden seien. Das sei im bundesweiten Vergleich der Spitzenwert gewesen. Aber Nutzgeflügel war nicht betroffen. Kein Züchter musste seinen Geflügelbestand wegen der Vogelgrippe töten.

Hauk führte das auf ein verantwortungsbewusstes Verhalten der Züchter und auf die Kontrollen des Landes zurück.

 

Die Stallpflicht für Geflügel wird nun weiter gelockert, aber noch nicht vollständig aufgehoben. Sie gilt bis zum 20. April unter anderem für die Ufergebiete des Bodensees und der Flüsse Rhein und Main sowie für die Donau im Stadtgebiet Ulm. Zudem sind die Ufergebiete der Donau im Alb-Donau-Kreis und im Landkreis Sigmaringen weiterhin betroffen. Für die Stadt Ulm und die angrenzenden Gemeinden wird die Stallpflicht bis zum 24. März verlängert. Hauk geht davon aus, dass eine weitere Verlängerung der Stallpflicht nicht nötig sein wird, da das Virus mit den steigenden Außentemperaturen zunehmen zurückgedrängt wird.

 

Im vergangenen Monat habe es in Baden-Württemberg insgesamt noch zehn Vogelgrippe-Ausbrüche bei Wildvögeln am Bodensee, am Rhein und an der Donau gegeben. «Der letzte Nachweis bei einem Wildvogel war am 22. Februar 2017 bei einer verendeten Wildente in der Stadt Ulm», teilte das Ministerium mit. Besondere Hygienemaßnahmen sollen aber weiter gelten. «Diese müssen von den Tierhaltern auch weiterhin konsequent umgesetzt werden», mahnte der Minister. Wegen der Vogelgrippe war von Mitte November 2016 an eine zunächst landesweite Stallpflicht für Geflügel verhängt worden, die später gelockert wurde. (DPA/LSW)