Äußert sich Anton Schlecker erstmals zu den Vorwürfen gegen ihn? Diese Frage steht vor dem zweiten Prozesstag heute am Landgericht Stuttgart im Mittelpunkt.
In der Tagesordnung ist einer Gerichtssprecherin zufolge «Gelegenheit zur Einlassung» vorgesehen. Ob sich der Gründer der gleichnamigen Drogeriekette äußern wird, ist noch offen. Der Schlecker-Prozess hatte vor einer Woche begleitet von großem Medieninteresse begonnen. Doch der Hauptangeklagte Anton Schlecker hatte geschwiegen. Er ist wegen vorsätzlichen Bankrotts angeklagt.
Der 72-Jährige habe vorsätzlich Bestandteile seines Vermögens, das im Falle einer Insolvenz den Gläubigern zugestanden hätte, beiseite geschafft, so der Hauptvorwurf der Staatsanwaltschaft. Außerdem wirft die Anklage ihm vor, den Zustand des Unternehmens im Konzernabschluss falsch dargestellt und vor dem Insolvenzgericht unrichtige Angaben gemacht zu haben.
Dreh- und Angelpunkt ist, dass Schlecker sein Unternehmen nicht als GmbH, sondern als eingetragener Kaufmann geführt hatte. Aus diesem Grund haftet er mit seinem persönlichen Vermögen. Auch der Zeitpunkt, ab wann die Pleite absehbar gewesen wäre, spielt eine Rolle: Die Staatsanwaltschaft sieht das Unternehmen rückblickend seit dem Jahr 2000 in der Krise, spätestens Ende 2009 habe die Zahlungsunfähigkeit gedroht.
Mit auf der Anklagebank sitzen Schleckers Ehefrau Christa und seine beiden Kinder Meike und Lars. Bei ihnen geht es um Beihilfe zum Bankrott. Schleckers Sohn und Tochter sind als ehemalige Gesellschafter der Logistikgesellschaft LDG außerdem wegen Insolvenzverschleppung und Untreue angeklagt.
Schlecker-Verteidiger Norbert Scharf hatte zum Prozessauftakt betont, dass sein Mandant nicht vom Ende seiner Firma ausgegangen sei. «Die Insolvenz seines Unternehmens war für ihn schlicht unvollstellbar.» Europas ehemals größte Drogeriekette Schlecker hatte im Januar 2012 Insolvenz angemeldet. Mehr als 25 000 Menschen in Deutschland und genau so viele im Ausland verloren ihren Arbeitsplatz. (DPA)