Berlin (dpa/tmn) – Vom 1. April 2017 an gibt es ein neues Energieeffizienzlabel für Heizungen. Nachdem Öl- und Gasheizungen im Handel schon seit September 2015 gekennzeichnet sein müssen, sind nun viele neue Geräte für Scheitholz, Pellets, Hackschnitzel und andere feste Brennstoffe an der Reihe. «Hintergrund für die spätere Einführung des Energielabels für Festbrennstoffe ist das zeitlich versetzte Gesetzgebungsverfahren der EU», erklärt Jens Dörschel vom Deutschen Pelletinstitut in Berlin. Mit der Energieeffizienz der Gerätetypen habe das nichts zu tun.
Zu den festen Brennstoffen zählt neben holzartiger Biomasse wie Holz, Pellets und Hackschnitzeln auch Kohle. «Kohle ist allerdings ein absolutes Auslaufmodell», sagt Martin Brandis, Energieexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbands in Berlin. «Kaum jemand wird sich heute eine neue Kohleheizung anschaffen». Interessanter für die Verbraucher seien Heizungen für die anderen Feststoffe. «Da sie mit erneuerbaren Energien betrieben werden, ist zu erwarten, dass sie in sehr gute Effizienzklassen eingestuft werden.»
Möglich ist zunächst eine Einteilung in die Energieeffizienzklassen A++ bis G. Für Biomassekessel rechnet Brandis bei den meisten Anlagen mit einer Einstufung bei A+, bei Pellet-Brennwertkesseln und bei Holzpelletöfen sogar bei A++. Neue Öl- und Gasbrennwertkessel haben in der Regel die Effizienzklasse A.
Gekennzeichnet werden müssen Festbrennstoffkessel sowie Verbundanlagen aus einem solchen Kessel mit Temperaturreglern und Solareinrichtungen jeweils mit einer Nennwärmeleistung bis 70 Kilowatt. «Ohne Label darf der Schornsteinfeger neu in den Verkehr gebrachte Feststoffheizungen nach dem 1. April 2017 nicht abnehmen», stellt Stephan Langer vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks in Sankt Augustin bei Bonn klar.
Bis 26. September 2019 gelten die Stufen A++ bis G, danach A+++ bis D. «Ältere Feststoffheizungen dürfen weiterhin betrieben werden. Sie benötigen kein Label», informiert Langer. Ab Januar 2018 ist dann die Kennzeichnung der nächsten Gruppe vorgesehen - der Einzelraumheizgeräte, also der Kachel- und Kaminöfen.
Ziel der Kennzeichnung ist es, mehr Transparenz herzustellen und den Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, die Energieeffizienz der Geräte besser beurteilen und vergleichen zu können. Allerdings haben die Energielabel für Heizungen nur eine begrenzte Aussagekraft. «Sie machen - anders als zu Beispiel das Label für Kühlschränke - nur sehr selten die geringen Unterschiede zwischen der Energieeffizienz einzelner Geräte verschiedener Hersteller deutlich», argumentiert Dörschel vom Pelletinstitut. Sondern die Schilder vergleichen nur verschiedene Gerätetypen wie Öl-Brennwertheizungen mit Wärmepumpen oder Holzheizungen.
Auch ein Vergleich der Betriebskosten der verschiedenen Heizungsarten wird laut Dörschel mit der Energieeffizienzklasse kaum einfacher, denn die Heizkosten hängen stark von den Preisen für die verschiedenen Brennstoffe ab. Das Energielabel sagt auch nichts über die Emissionen von Luftschadstoffen und die Erhaltung entsprechender Grenzwerte aus. «Diese Grenzwerte werden erst drei Jahre später, also 2020, mit der Ökodesign-Richtlinie definiert», erläutert Verbraucherschützer Brandis.
Trotzdem brauchen Hausbesitzer in Deutschland nicht zu befürchten, dass ihre neuen Heizanlagen den künftigen Anforderungen der EU nicht genügen könnten. «Hierzulande gilt die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen», erklärt Langer. Sie ist auch bekannt als Bundes-Immissionsschutzverordnung. «Darin sind heute schon mindestens die gleichen, meist aber noch schärfere Umweltgrenzwerte festgeschrieben als in der Ökodesign-Richtlinie der EU.»
Das Energieeffizienzlabel ist eine zusätzliche Information, die Bauherren und Modernisierer jetzt bei der Auswahl ihrer Heizung berücksichtigen können. «Es ist nützlich, aber es ersetzt nicht die Planung vom Fachmann», betont Energieberater Brandis. «Denn der Energieverbrauch einer Heizanlage hängt nicht nur vom verwendeten Heizkessel ab, sondern von verschiedenen Faktoren - zum Beispiel von der Größe des Gebäudes, der Wärmedämmung, dem Heizbedarf und nicht zuletzt von der Anlagenplanung.» Jeder Bauherr sollte das genau von einem Experten durchrechnen lassen. (DPA/TMN)