Trumps Einreiseverbot bleibt ausgesetzt

US-Präsident Donald Trump hatte Ende Januar einen 90-tägigen Einreisestopp für Menschen aus den islamisch geprägten Ländern Syrien, Iran, Irak, Sudan, Somalia, Libyen und Jemen verfügt, außerdem für alle Flüchtlinge. Foto: Evan Vucci
US-Präsident Donald Trump hatte Ende Januar einen 90-tägigen Einreisestopp für Menschen aus den islamisch geprägten Ländern Syrien, Iran, Irak, Sudan, Somalia, Libyen und Jemen verfügt, außerdem für alle Flüchtlinge. Foto: Evan Vucci

Schwere Niederlage für US-Präsident Donald Trump: Der von ihm verhängte Einreisestopp für Menschen aus sieben Ländern, eine seiner bislang wichtigsten Entscheidungen, bleibt außer Kraft. Einstimmig lehnte ein Berufungsgericht in San Francisco in der Nacht zum Freitag den Antrag der US-Regierung ab, die Sperre wieder in Kraft zu setzen. Trump reagierte unmittelbar auf Twitter. Er sieht die nationale Sicherheit bedroht und schrieb: «Wir sehen uns vor Gericht!» NBC zitierte den Präsidenten nach der Entscheidung mit den Worten: «Das ist eine politische Entscheidung.»

Letztlich werde die Regierung gewinnen, sagte Trump demnach. Es ist wahrscheinlich, dass der Fall bald das Oberste Gericht der USA beschäftigen wird.

 

Trump hatte Ende Januar einen 90-tägigen Einreisestopp für Menschen aus den islamisch geprägten Ländern Syrien, Iran, Irak, Sudan, Somalia, Libyen und Jemen verfügt, außerdem für alle Flüchtlinge. Daran gab es weltweit eine Welle der Kritik. Es gab Chaos an Flughäfen.

 

Am vergangenen Freitag setzte ein Bundesrichter in Seattle Trumps Erlass auf Antrag der Justizminister der Bundesstaaten Washington und Minnesota aus. Die US-Regierung legte Berufung ein. Das Gericht in San Francisco lehnte es aber ab, die Einreisesperren sofort wieder in Kraft zu setzen und wies die Parteien an, ausführliche Argumente vorzulegen.

 

Das Berufungsgericht in San Francisco entschied jetzt mit 3:0 Richterstimmen. In der 29-seitigen Urteilsbegründung folgt das Gericht fast vollständig der Argumentation der Kläger, die den Erlass als verfassungswidrig bezeichnet hatten. Menschen aus den fraglichen Ländern können weiter in die USA einreisen.

 

Die Bundesstaaten Washington und Minnesota hätten in einer mündlichen Anhörung in dieser Woche überzeugend dargelegt, dass den Abgewiesenen aus den sieben Nationen schon aus einem befristeten Einreisestopp Schaden entstehen könne, so das Gericht. Die US-Regierung habe keinen Beweis für Sicherheitsbedenken vorgelegt, die ein Einreiseverbot für Bürger aus diesen sieben Ländern rechtfertige.

 

In der Anhörung argumentierte das Justizministerium, das Dekret sei verfassungsgemäß. Es liege in der exekutiven Gewalt des US-Präsidenten, wie der Kongress sie ihm übertragen habe. Mit seiner Entscheidung für den Einreisestopp wolle der Präsident die nationale Sicherheit der USA schützen.

 

Die Anwälte der Bundesstaaten Washington und Minnesota warnten vor Chaos, sollte das Verbot wieder in Kraft treten. Familien würden auseinandergerissen, junge Leute am Studieren gehindert, Unternehmen geschädigt.

 

Die Richter schreiben in ihrer Begründung: «Auf der einen Seite hat die Öffentlichkeit ein machtvolles Interesse an der nationalen Sicherheit und an der Fähigkeit des gewählten Präsidenten, Politik auszuüben. Auf der anderen Seite hat die Öffentlichkeit auch ein Interesse an freiem Reiseverkehr, an nicht zerrissenen Familien, und an der Freiheit von Diskriminierung. Es ist nicht nötig, das öffentliche Interesse eindeutiger als so zu beschreiben. Der Eilantrag ist abgewiesen.»

 

Am Obersten Gericht der USA ist ein Posten vakant. Sollte der Fall dort landen und mit einem Unentschieden von vier zu vier Richtern enden, würde der Rechtsstand der vorherigen Instanz weiter Gültigkeit haben, der Bann also weiter ausgesetzt bleiben. Für eine Korrektur der letzten Instanz sind am Obersten Gericht mindestens 5 zu 3 Richterstimmen nötig.

 

Vor dem Obersten Gericht dürfte es später auch um die Frage gehen, ob Trumps Erlass verfassungswidrig ist oder nicht. Die bisherigen gerichtlichen Schritte bezogen sich lediglich darauf, ob die Anordnung umgesetzt werden darf, bevor in der Sache selber entschieden worden ist. Allerdings bezog das Berufungsgericht inhaltlich auch hierzu Stellung. (DPA)