Mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ändert sich für Minijobber die monatliche Arbeitszeit. Da sie im Monat maximal 450 Euro verdienen dürfen, müssen sie ab 2017 etwa zwei Stunden weniger arbeiten. Darauf weist der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hin. Der Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar 2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro. Mit dem alten Mindestlohn dürfen Minijobber höchstens 52,94 Stunden pro Monat arbeiten. Diese Stundenzahl sinkt mit dem gestiegenen Lohn auf 50,9 Stunden.
Was die monatliche Höchststundenzahl bei welchem Stundenlohn ist, können Minijobber mithilfe einer Tabelle auf der Internetseite des DGB überprüfen. Dort bietet der DGB am 10. Januar von 17 bis 19 Uhr auch einen Mindestlohn-Chat an. Hier sollen Arbeitnehmer ihre Fragen zum neuen gesetzlichen Mindestlohn stellen können. (DPA/TMN)