Im Streit um Mehrkosten für Stuttgart 21 will die Deutsche Bahn noch in diesem Jahr Klage gegen das Land Baden-Württemberg einreichen. Sie will damit nach eigenen Angaben verhindern, dass mögliche finanzielle Ansprüche auf eine Beteiligung der Partner an den Mehrausgaben verjähren. Zuvor hatte das grün-schwarze Kabinett in Stuttgart die von der Bahn geforderte Verlängerung der Verjährungsfrist abgelehnt. Es geht um Mehrkosten in Höhe von zwei Milliarden Euro für das nun mit 6,5 Milliarden Euro veranschlagte Projekt.
Das Land will sich zwar mit den vereinbarten 930 Millionen Euro beteiligen, aber keinen Cent mehr geben.
Die Bahn teilte in Berlin mit, sie sehe sich nach dem Beschluss der baden-württembergischen Landesregierung veranlasst, das Thema gerichtlich klären zu lassen. Die Klage soll beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht werden. Die Bahn stellt die Ansprüche vorsorglich auch an die weiteren Projektpartner - dies sind die Stadt Stuttgart, der Flughafen Stuttgart und die Region Stuttgart. Der Bahn-Vorstand beteuerte aber, dass die Auseinandersetzung vor Gericht keinen Einfluss auf die «gute Zusammenarbeit» der Projektpartner bei Stuttgart 21 haben werde.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sieht der Klage gelassen entgegen. «Wir gehen davon aus, dass wir sehr gute Argumente haben», sagte er in Stuttgart. So handele es sich bei dem Beitrag des Landes in Höhe von 930 Millionen Euro um eine freiwillige Leistung. Es könne keinen Mechanismus geben, bei dem das Land zur Zahlung weiterer freiwilliger Leistungen verpflichtet werde. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) sagte, die angekündigte Klage sei ein schlechtes Signal an alle Bundesländer, die bereit seien, sich freiwillig finanziell an Bahnprojekten zu beteiligen.
Der Aufsichtsrat der Bahn hatte 2013 eine Kostensteigerung von 4,526 auf 6,526 Milliarden Euro genehmigt. Zugleich beauftragte er den Bahn-Vorstand, mit den Projektpartnern über eine Übernahme eines Teils der Mehrkosten von zwei Milliarden Euro zu verhandeln. Die Gespräche darüber waren aber nicht erfolgreich. Das Land, die Stadt, die Region Stuttgart sowie der Flughafen Stuttgart stehen auf dem Standpunkt, dass die Bahn als Bauherrin die Kosten selbst tragen muss. Die Bahn sieht aber auch die Projektpartner, insbesondere das Land Baden-Württemberg, in der Pflicht. Sie verweist auf die sogenannte Sprechklausel im Finanzierungsvertrag zu Stuttgart 21.
In der Klausel heißt es, dass die Bahn und das Land im Falle von Kostensteigerungen miteinander sprechen. Die Bahn leitet daraus eine Pflicht für das Land ab, sich an den Mehrkosten zu beteiligen. Das Land meint hingegen, es gehe nur darum, miteinander zu reden. (DPA)