Maas: Mindestens sechs Monate Haft für Wohnungseinbrüche

Bundesjustizminister Heiko Maas will härtere Strafen für Wohnungseinbrüche. Foto: Sebastian Gollnow
Bundesjustizminister Heiko Maas will härtere Strafen für Wohnungseinbrüche. Foto: Sebastian Gollnow

Wohnungseinbrecher sollen künftig härter bestraft werden. Justizminister Heiko Maas (SPD) und die CDU/CSU streiten aber noch darüber, wie hoch die Mindeststrafe ausfallen soll. «In Zukunft wird jeder Wohnungseinbruchsdiebstahl eine Mindeststrafe von sechs Monaten zur Folge haben. Diese Untergrenze darf dann in keinem einzigen Fall mehr unterschritten werden», sagte der SPD-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Die Verschärfung war bereits im Koalitionsvertrag zwischen der Union und der SPD angekündigt worden.

 

«Gut, dass die SPD beim Thema Einbrüche aufwacht und einen Schritt auf eine alte Forderung von CDU und CSU zumacht», reagierte deren stellvertretender Fraktionsvorsitzender Stephan Harbarth. «Wir als Union wollen eine Mindeststrafe von einem Jahr.»

 

Maas sprach sich dafür aus, dass es bei Einbruchsdiebstählen im Strafrecht keine minder schweren Fälle mehr geben soll. Es könne dann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verhängt werden. «Noch vor Weihnachten werden wir einen Gesetzentwurf vorlegen», kündigte der Minister an.

 

Zudem müsse die Aufklärungsquote dringend steigen. Dazu seien deutlich mehr Polizisten nötig, mit dem Bundeshaushalt 2017 kämen weitere 2000 Stellen hinzu, erklärte Maas. Von bundesweit 167 000 Einbrüchen und Einbruchsversuchen im vergangenen Jahr - fast zehn Prozent mehr als 2014 - wurde nur etwa jeder siebte aufgeklärt.

 

«Der Wohnungseinbruch ist für viele eine traumatische Erfahrung», erklärte der Unionspolitiker Harbarth dazu. Die Betroffenen fühlten sich oft in ihren eigenen vier Wänden nicht mehr sicher. Der Polizei fehlten notwendige Möglichkeiten: «Die Hochstufung zum Verbrechen würde auch die Ermittlungsinstrumente beim Wohnungseinbruch ausweiten. Wir erwarten, dass die SPD sich hier noch bewegt, um rasch zu einer verbesserten Rechtslage zu kommen.» (DPA)