Kriminelle machen eine Menge Geld mit gefälschten CDs, DVDs oder Schallplatten. Den Künstlern und Produktionsfirmen entsteht ein immenser Schaden - so wie bei dem jüngsten Fall in Baden-Württemberg, wo bis zu zwei Millionen gefälschte Platten entdeckt worden sind. Das müssen Verbraucher wissen, damit sie sich keine Fälschung einhandeln:Woran lassen sich Fälschungen erkennen? «Wenn man etwas im Laden kauft, geht man ja erstmal davon aus, dass man keine Fälschung kauft», sagt Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Ansgar Koreng aus Berlin.
Bestimmte Siegel und Hologramme seien ein Indiz dafür, dass das Produkt echt ist. «Allerdings finden die sich eher bei Software als bei Musik-CDs.» Kunden sollten aber auch auf die Qualität der Verpackung und den Preis achten. Ist das Produkt unverhältnismäßig günstig, kann das ein Indiz für eine Raubkopie sein.
Machen Kunden sich strafbar, wenn sie eine Fälschung kaufen?
In der Regel nicht. «Wenn man nicht erkennen kann, dass man eine Fälschung kauft, macht man sich auch nicht strafbar», sagt Koreng. Wer im Nachhinein mitbekommt, dass er eine Fälschung gekauft hat, könne aber beim Verkäufer sein Recht auf Gewährleistung geltend machen und das Produkt zurückgeben - schließlich handele es sich um einen Mangel. Wer allerdings wissentlich eine Fälschung kauft, mache man sich unter Umständen der Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung schuldig, erklärt Koreng.
Was ist, wenn man eine gefälschte CD kauft und dann weiterverkauft?
Wer eine Raubkopie kauft und diese weiterverkauft, macht sich strafbar, wie Rechtsanwalt Christian Solmecke aus Köln erklärt. Er hat sich unter anderem auf Urheberrecht spezialisiert. In dem Moment sei es egal, ob man wusste, dass es sich um eine Fälschung handelt oder nicht. «Da werden die meisten Verbraucher kalt erwischt», warnt Solmecke. Denn in dem Moment haben sie auch keine Regressansprüche an den ursprünglichen Verkäufer mehr, falls sie sich eine Abmahnung einhandeln. «Sie bleiben auf dem Schaden sitzen und begehen eine Urheberrechtsverletzung.» (DPA/TMN)