Der Countdown läuft: Noch bis zum 30. November können sich Arbeitnehmer Freibeträge für das Jahr 2016 eintragen lassen. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin hin.
Wer in diesem Jahr zum Beispiel hohe Werbungskosten hatte, zahlt mithilfe eines Freibetrags im Dezember weniger Lohnsteuer. Wer bis Ende Dezember einen Freibetrag für 2017 beantragt, zahlt dann ab Januar 2017 weniger Lohnsteuer.
Freibeträge können auch mit einer zweijährigen Geltungsdauer beantragt werden. Allerdings muss dem Finanzamt mitgeteilt werden, wenn die Voraussetzungen für den Freibetrag ganz oder teilweise wegfallen. (DPA/TMN)