Nach dem Vogelgrippe-Nachweis bei Wildvögeln am Bodensee wird es eine Stallpflicht für Geflügelbetriebe in der Region geben. Das sagte Landwirtschafts-minister Peter Hauk (CDU) am Mittwoch in Konstanz. Der Schutzstreifen solle zunächst drei Monate lang in einem Bereich von rund 1000 Metern vom Bodenseeufer aus und bis zu 500 Meter vom Rheinufer entfernt gelten. Zudem müssten die Geflügelhalter weitere Maßnahmen treffen - etwa beim Kontakt mit ihren Tieren Schutzanzüge tragen.
Die Sicherheitsmaßnahmen seien in enger Absprache mit den zuständigen Behörden in der Schweiz und in Österreich getroffen worden.
Bei Wildvögeln am Bodensee war am Mittwoch die gefährliche Variante vom Typ H5N8 nachgewiesen worden. Das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Ostseeinsel Riems habe entsprechende Verdachtsfälle bestätigt, teilte das Agrarministerium am Mittwoch mit. Nach Schätzung der Behörde sind am gesamten See bislang zwischen 70 und 80 tote Vögel gefunden worden. Die Zahl enthalte aber auch Funde etwa in Österreich oder der Schweiz, sagte eine Sprecherin. Auf baden-württembergischer Seite geht das Ministerium von 30 bis 35 Tierkadavern aus. (DPA/LSW)