Wer ganzjährig radeln will, sollte sein Rad und seine Fahrweise an den Winter anpassen. Das fängt bei den Reifen an. Eine Winterreifenpflicht wie beim Auto gibt es für Fahrräder nicht. Trotzdem gibt es dafür Lösungen, denn der Bereifung kommt eine ganz besondere Bedeutung zu. Wird der Radweg bedingt durch Nässe, Laub oder Schnee rutschig, ist es natürlich wichtig, mit Reifen unterwegs zu sein, die einen guten Grip bieten», sagt David Koßmann vom Pressedienst Fahrrad (pd-f).
Spezielle Winterreifen etwa von Continental oder Schwalbe hätten hier durch ihre Lamellentechnik und die weicheren Gummimischungen Vorteile.
Der normale Radler jedoch komme auch mit profilierten Ganzjahresreifen gut durch den Winter. «Bei uns ist es im Winter oftmals ja einfach nur kälter, während extreme Verhältnisse mit viel Schnee und Eis die Ausnahme bleiben», sagt Koßmann.
Auf den Winterbetrieb einstellen lassen sich die Reifen durch einen einfachen Trick: «Wird der Luftdruck abgesenkt, erhöht sich die Auflagefläche und damit lässt sich das Rad sicherer durch Schnee und über rutschige Bereiche steuern», weiß René Filippek vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). Als Untergrenze sollte hier die Luftdruckangabe auf den Flanken der Reifen gelten.
«Die winterliche Mischung aus Schnee, Matsch und Salz setzt der Kette besonders zu, eine Kettenschaltung muss daher fast täglich neu geschmiert werden», sagt Filippek. Daneben sollte ein Fahrrad im Winter deutlich öfter abgewaschen und vom Straßensalz befreit werden. Wer vorsorgen will, kann sein Rad zum Beispiel mit Spritzwachs oder Silikon zusätzlich schützen. Zum winterlichen Vorab-Check gehören außerdem die Überprüfung der Bremsen und der Beleuchtung.
Die größte Gefahr droht Radlern, wenn sie auf vereiste Flächen treffen. «Dann hilft nur eines: nicht lenken oder bremsen und das Rad geradeaus ausrollen lassen», rät Filippek. Hierbei sollten Radler bedenken, dass sich rutschige Flächen im Herbst und Winter auch unter Laub oder Schnee verbergen können. Vor allem über zugeschneite oder anderweitig verdeckte Flächen sollte man im Winter daher stets ruhig und mit gedrosseltem Tempo fahren.
Eine besondere Bedeutung kommt der Beleuchtung zu: «Bedingt durch die kurzen Tage, den oft bedeckten Himmel und die schlechtere Sicht sollte man in den Wintermonaten besser immer mit Licht fahren - auch wenn es hierzu keine Verpflichtung gibt», rät Koßmann.
Batteriebetriebene Lampen oder Nabendynamos sorgten heute dafür, dass die Lichterzeugung keinen zusätzlichen Kraftaufwand bedeutet. Achten sollten Kunden bei batteriebetriebenen Leuchten jedoch darauf, dass das Modell für den Straßenverkehr zugelassen ist. Erkennbar sei dies an einer Zulassungsnummer, die mit «~K» beginnt. Um besser gesehen zu werden, empfiehlt Koßmann außerdem Kleidung mit Reflektoren, mindestens aber ein Reflektorband für die Hose.
Ärgerlich wird es, wenn das Fahren unmöglich wird, weil der Radweg nicht geräumt ist. «Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs sind Städte und Gemeinden verpflichtet, «verkehrswichtige» innerörtliche Radwege im Winter regelmäßig von Schnee und Eis zu befreien», weiß Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht in Hamburg. Verunfallt ein Radfahrer, können ihm Haftungsansprüche gegen die Gemeinde zustehen. Allerdings sei der Radler auch dazu verpflichtet, seine Fahrweise anzupassen.
In jedem Fall sei es ratsam, so Mielchen, nach einem Sturz die Polizei zu rufen, um den Unfall dokumentieren zu lassen. Ist der Radweg noch nicht geräumt, dürfen Radler die Straße nutzen, nicht jedoch auf den Fußweg. «Der Fußweg darf nur genutzt werden, wenn dies ausdrücklich durch das Zusatzzeichen «Radfahrer frei» gekennzeichnet ist», erklärt Mielchen. Die Alternative: Absteigen und schieben. (DPA/TMN)