Jetzt zieht es Jan Böhmermann in die Öffentlichkeit: Nach der Entscheidung der Mainzer Staatsanwaltschaft, gegen den TV-Satiriker wegen seines Gedichts «Schmähkritik» über den türkischen Präsidenten keine Anklage zu erheben, will der 35-Jährige am Nachmittag eine persönliche Erklärung abgeben. Böhmermann schrieb auf seiner Facebook-Seite: «Hey, Presse: Morgen, Mittwoch 5.10.2016, werde ich um 16.30 Uhr ausführlich persönlich Stellung nehmen. Mehr hier.» Ob er dabei Fragen von Journalisten zulassen will ist offen.
Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, strafbare Handlungen seien nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen.
Der Grimme-Preisträger hatte das Gedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan Ende März in seiner Sendung «Neo Magazin Royale» vorgetragen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte darauf wegen Verdachts auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts. Dabei ging es zum einen um den Strafantrag Erdogans wegen Beleidigung nach Paragraf 185 des Strafgesetzbuches.
Zum anderen hatte die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung wegen des Vorwurfs der Beleidigung von Vertretern ausländischer Staaten nach Paragraf 103 erteilt. Im November kommt außerdem eine Privatklage Erdogans gegen Böhmermann in Hamburg vor Gericht.
Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Mainz ist nicht sicher, ob Böhmermann Erdogan vorsätzlich beleidigt hat. Auch sei fraglich, ob es überhaupt eine Beleidigung war - dazu sei «die Äußerung eines herabwürdigenden persönlichen Werturteils über einen Dritten» nötig.
Mit seinem Gedicht über Erdogan wollte Böhmermann nach eigenen Angaben den Unterschied zwischen erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik aufzeigen. Der Text handelt unter anderem von Sex mit Tieren und Kinderpornografie und transportiert außerdem Klischees über Türken.
Vor der Zivilkammer des Landgerichts Hamburg geht es am 2. November in mündlicher Verhandlung noch einmal um sein Gedicht. Der türkische Präsident will erreichen, dass der gesamte Text verboten wird. Auf seinen Antrag hatte das Landgericht bereits eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann erlassen und ihm untersagt, große Teile seines Gedichts zu wiederholen. (DPA)