Eine Modernisierung ist teuer. Die Fassade eines Hauses zu dämmen oder das Bad einer Eigentumswohnung für Rollstuhlfahrer herzurichten, kostet oft mehrere tausend Euro. Häufig müssen auch mehrere Umbauten kombiniert werden: Zur Fassade kommt das neue Dach, zum Bad kommen möglicherweise neue Türen, die auch für Rollstuhlfahrer geeignet sind. Was viele nicht wissen: Eigentümer müssen die finanziellen Lasten nicht alleine schultern. Sie können auf öffentliche Fördertöpfe zurückgreifen.
Der größte staatliche Förderer bundesweit ist die KfW. Sie hat umfangreiche Finanzierungsangebote - nicht nur für Besitzer von Wohnungen und Häusern, sondern auch für Bauherren. Dabei handelt es sich sowohl um niedrig verzinste Kredite als auch um Investitionszuschüsse.
Ein Beispiel ist das Programm «Energieeffizient Sanieren». Hier werden zum Beispiel die Dämmung von Fassaden, der Einbau neuer Fenster oder einer modernen Heizung gefördert. Eigentümer, die ihr Haus komplett sanieren, können hier mit bis zu 100 000 Euro Kredit pro Wohneinheit rechnen. «Bei Einzelmaßnahmen gibt es bis zu 50 000 Euro», sagt Ulrich Hägele von der Klimaschutzagentur des Landkreises Reutlingen. «Eine Wohneinheit heißt eine abgeschlossene Wohnung. Ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, die einen separaten Zugang hat, gilt als zwei Wohneinheiten.»
Die KfW fördert auch Umbauten zum alters- beziehungsweise behindertengerechten Wohnen. «Das beinhaltet Wege zu Gebäuden, den Einbau von Treppenliften oder auch eine neue Dusche im Bad», sagt Thomas Hentschel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Im selben Programm sind auch Maßnahmen zum Einbruchschutz enthalten, etwa Haustüren, die schwerer aufzubrechen sind, oder Rollläden, die nicht hochgeschoben werden können. «Im Prinzip sind alle Maßnahmen förderbar, die die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen empfehlen», ergänzt Markus Merzbach von der KfW.
Wer diese Förderung nutzen will, muss aber die von der KfW definierten Standards einhalten. Außerdem muss ein zugelassener Sachverständiger die Arbeiten begleiten. Die Liste der Experten findet sich unter energie-effizienz-experten.de. Wichtig: «Den KfW-Antrag muss man vor Beginn einer Maßnahme stellen», sagt Hentschel.
Zuschüsse für Pelletheizungen und Solaranlagen gewährt auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Hier gilt: «Die Anträge können erst nach Inbetriebnahme gestellt werden», sagt Hägele. Privatkunden hätten dafür bis zu neun Monate Zeit, die Antragstellung müsse über den Heizungsbauer erfolgen.
Neben der Förderung durch die KfW und das Bafa bieten Bundesländer und teilweise auch Kommunen zusätzliche Förderungen an. «Die beziehen sich im Allgemeinen aber auf den Erwerb von Immobilien», sagt Hentschel. Die NRW-Landesbank beispielsweise fördere Familien mit Kindern und einem geringem Einkommen. Das Land Bayern beispielsweise fördere den Umbau von Miet- und Eigentumswohnungen für Behinderte mit bis zu 10 000 Euro je Wohnung, sagt Irmtraud Swoboda vom Verband Privater Bauherren in Wetzlar. Weitere Ansprechpartner können für bestimmte Personengruppen Krankenversicherung, Knappschaft und möglicherweise die Unfallkassen sein.
Swoboda rät dazu, die Anträge immer vor Beginn der Umbauten zu stellen. «Außerdem sollte man bei der Institution, bei der man die Förderung beantragen will, genau gucken, was gefördert wird und ob man genau das benötigt.» Beratung böten Wohnberatungsstätten der Wohlfahrtsverbände. Außerdem sei es immer gut, einen Architekten oder Sachverständigen in die Planung und Durchführung einzubeziehen. (DPA/TMN)