Wer in den kommenden Wochen eine Beitragserhöhung von seiner privaten Krankenkasse erhält, kann den Vertrag kündigen. «Die Kündigung ist innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Beitragserhöhung möglich», erklärt Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Wer also am 4. November 2016 ein entsprechendes Schreiben erhält, kann bis zum 3. Januar 2017 den Vertrag auflösen. Die Kündigung gilt zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirken soll – also etwa zum 1. Januar 2017.
Wichtig zu beachten: Der Versicherte muss innerhalb von zwei Monaten nach seiner Kündigungserklärung einen Nachweis erbringen, dass er eine neue Krankenversicherung abgeschlossen hat. «Denn in Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht», erklärt Schaarschmidt. Andernfalls ist die Kündigung nicht wirksam.
Vorsicht: Wer den Vertrag kündigt und sich einen anderen Anbieter sucht, muss meist mit einer erneuten Gesundheitsprüfung, sowie wegfallenden Altersrückstellungen rechnen. Deshalb ist es oft sinnvoller: Einen anderen Tarif beim gleichen Versicherer zu wählen, Leistungen einzuschränken oder etwa die Selbstbeteiligung zu erhöhen.
Was es hierbei zu beachten gibt: Privat Krankenversicherte können in der Regel in einen günstigeren Tarif wechseln. Das ist beispielsweise möglich, indem sie die Selbstbeteiligung erhöhen oder auf bestimmte Leistungen verzichten. «Wer innerhalb der Krankenkasse wechselt, muss sich in der Regel nicht erneut den Gesundheitsfragen stellen», erklärt der Verbraucherschützer. Eine Ausnahme: «Beansprucht ein Versicherter bessere Leistungen, muss er unter Umständen mit Nachfragen rechnen.»
Hilfebedürftige Personen, die etwa Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung beantragt haben, können ihrem Versicherer mitteilen, dass sie in den Basistarif wechseln wollen. «Der Beitrag reduziert sich dadurch um die Hälfte», erklärt Schaarschmidt. Die andere Hälfte oder gegebenenfalls auch mehr übernimmt die Sozialbehörde. Nicht immer akzeptieren die Versicherer die Umstufung rückwirkend. Versicherte sollten schnell handeln. Die Prämien müssen sie weiter zahlen, bis der Antrag beim Versicherer eingegangen ist. Der Basistarif ist aber häufig teurer als der Standardtarif bei vergleichbaren Leistungen. «Ohne Not sollte man deshalb nicht in den Basistarif wechseln», rät Schaarschmidt.
Ein Wechsel von der PKV in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) geht nur in Ausnahmefällen - beispielsweise bei versicherungspflichtigen Beschäftigungen und weiteren Bedingungen. «Das ist allerdings grundsätzlich auch nur bis zum 55. Lebensjahr möglich», erklärt Schaarschmidt. Wer älter ist, hat kaum noch Chancen aus der PKV heraus zu kommen. Wer Probleme beim Wechsel hat, kann sich an den Ombudsmann der privaten Krankenversicherer wenden. (DPA/TMN)