Manche Öfen müssen bis Ende 2017 ausgetauscht werden

Wer einen ganz alten Kachelofen besitzt, muss ihn unter Umständen austauschen. Foto: Franziska Kraufmann
Wer einen ganz alten Kachelofen besitzt, muss ihn unter Umständen austauschen. Foto: Franziska Kraufmann

Alte Kamin- und Kachelöfen stoßen viele Schadstoffe aus. Daher sieht eine gesetzliche Regelung vor, dass schon seit einigen Jahren nach und nach alte Modelle aus dem Verkehr gezogen werden. Ende 2017 steht ein neuer Stichtag an, den sich mancher Hausbesitzer vormerken muss. Bis dahin müssen Öfen mit Baujahr bis einschließlich 1984, die die geforderten Grenzwerte für Emissionen überschreiten, mit einem Spezialfilter nachgerüstet oder stillgelegt werden.

Darauf weist der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks in Bad Honnef bei Bonn hin.

 

Bislang betroffen waren Öfen, die vor 1975 zugelassen wurden. Sie dürfen nicht mehr als 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter ausstoßen. Historische Modelle, offene Kamine und Kochherde sind von dieser Pflicht aber grundsätzlich ausgenommen.

 

Hintergrund der Austauschpflicht ist der Versuch, den Schadstoffausstoß der Öfen in Deutschland und damit die allgemeine Umweltbelastung zu reduzieren. Auch in Zukunft werden noch weitere Altersgruppen der Kamin- und Kachelöfen von der Regelung betroffen sein: 2020 läuft die Schonfrist für Modelle der Baujahre 1985 bis 1994 ab. 2024 müssen dann Öfen, die im Zeitraum von 1995 bis 31. März 2010 gefertigt wurden und nicht die Grenzwerte einhalten, ausgetauscht oder nachgerüstet sein.

 

Der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik bietet unter http://cert.hki-online.de eine Datenbank zur Recherche der Werte des jeweiligen Ofens an. Ein Ausdruck der Angaben reicht dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger als Nachweis. Oder dieser misst eben bei der nächsten Feuerstättenschau die Werte. (DPA/TMN)