Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will das Kindergeld um zwei Euro pro Monat erhöhen. So sollen auch Geringverdiener profitieren, wenn im nächsten Jahr die Steuern leicht gesenkt werden. Der entsprechende Gesetzentwurf soll möglichst in der kommenden Woche ins Kabinett eingebracht werden. Die regierungsinternen Abstimmungen sind aber noch nicht abgeschlossen, wie am Freitag aus der Koalition verlautete. Sozialverbände und die Opposition nannten die Pläne unzureichend.
Insgesamt sollen die Bürger durch höhere Freibeträge und Tarifkorrekturen um 6,3 Milliarden Euro in den nächsten beiden Jahren entlastet werden. Die Entlastungen wären auch so fällig und sind kein Geschenk. Schäuble will sie aber schneller greifen lassen. Im Geldbeutel der Arbeitnehmer macht sich dies nur wenig bemerkbar. Die Länder müssten mit den Kommunen etwa drei Milliarden der Kosten schultern. Unabhängig davon hatte Schäuble Entlastungen von jährlich rund 15 Milliarden Euro für die Zeit nach 2017 in Aussicht gestellt.
Das Bundesfinanzministerium wollte sich nicht näher zu Beträgen und Zeitplan äußern. Sprecherin Friederike von Tiesenhausen sagte, es gehe darum, die angekündigten Entlastungen jetzt schnell umzusetzen. Ziel sei ein Beschluss in Kabinett und Parlament, damit die Bürger die Entlastungen schon im kommenden Jahr spüren. Die Ressortabstimmungen liefen, es habe Gespräche mit den Fraktionen gegeben: «Wir streben an, hier schnell zu Ergebnissen zu kommen.»
Der Grundfreibetrag soll nach Schäubles Plänen 2017 von derzeit 8652 Euro um 170 Euro steigen, ein Jahr später um weitere 200 Euro. Davon profitieren alle Steuerzahler. Denn es werden - sollte es so kommen - bei einem Ledigen 2017 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 8822 Euro im Jahr Steuern fällig. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich dieser Betrag auf 17 644 Euro. Damit haben Arbeitnehmer etwas mehr Geld, da der Fiskus erst bei Einkommen über dem Grundfreibetrag Steuern abzieht. Über konkrete Beträge hatte zuvor der «Spiegel» berichtet.
Der Kinderfreibetrag von derzeit 7248 Euro werde im ersten Schritt um 110 Euro, im zweiten um 100 Euro erhöht, heißt es. Für Eltern bleibt dieser Betrag pro Kind und Jahr ihres Einkommens steuerfrei. Da dieser Freibetrag Familien mit höheren Einkommen zugutekommt, wird in der Regel auch das Kindergeld angehoben - auch wenn dies rechtlich nicht zwingend ist. Die Politik ist aber in der Regel um einen «Gleichschritt» bemüht.
Das Kindergeld wurde zuletzt im Januar um zwei Euro im Monat angehoben. Für die ersten beiden Kinder beträgt es damit aktuell monatlich je 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro. Ab Kind Nummer vier gibt es jeweils 221 Euro.
Das Kinderhilfswerk hält die Kindergelderhöhung für «völlig unzureichend». Grünen-Expertin Lisa Paus kritisierte: «Eine Erhöhung von 2 Euro beim Kindergeld ist ein schlechter Witz.» Der Verband Kinderreicher Familien unterstützt Schäubles Pläne.
Von Anfang nächsten Jahres an sollen Arbeitnehmer zusätzlich geringfügig entlastet werden. Durch eine erneute leichte Änderung beim Einkommensteuer-Tarif soll die «Kalte Progression» im Steuersystem eingedämmt werden. Dieser Effekt entsteht, wenn Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen und die Kaufkraft des Arbeitnehmers nicht steigt. Durch den Tarifverlauf bei der Einkommensteuer zahlt er dann überproportional mehr Steuern.
Um Mehrbelastungen der Steuerzahler durch das Zusammenspiel von Lohnsteigerungen, höheren Steuersätzen und Preiserhöhungen einzudämmen, werden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs leicht verschoben. Das heißt, der sogenannte Grenzsteuersatz gilt jeweils erst bei einem etwas höheren Einkommen. 2017 sollen die Eckwerte um 0,7 Prozent angehoben werden, 2018 um 1,5 Prozent. (DPA)