Bundeswehr und Polizei sollen gemeinsam für den Fall eines großen Terroranschlags üben. Bund und Länder wollen dafür heute in Berlin die Details klären. An dem Treffen nehmen Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (beide CDU) sowie die Innenminister des Saarlands, Nordrhein-Westfalens und Mecklenburg-Vorpommerns, Klaus Bouillon (CDU), Ralf Jäger (SPD) und Lorenz Caffier (CDU) teil.
Auf die gemeinsamen Übungen hatte sich die Koalition im Juli in ihren Beratungen über das neue Weißbuch zur Sicherheitspolitik verständigt. In der SPD gibt es trotzdem Vorbehalte. Dort wird eine schleichende Ausweitung der Bundeswehr-Kompetenzen im Inland befürchtet.
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte der «Neuen Osnabrücker Zeitung», die Bundeswehr könne in besonderen Notsituationen bereits jetzt im Inneren eingesetzt werden. In seinem Land sei dies etwa im Sommer 2013 beim Elbe-Hochwasser geschehen. «Einen Einsatz der Bundeswehr als Hilfspolizei lehne ich hingegen ab», sagte Weil. «Polizeiliche Aufgaben sollten den dafür ausgebildeten Fachleuten überlassen werden.»
Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) warf der Verteidigungsministerin vor, sie betreibe «eher eine PR-Show». «Wir brauchen Fakten, auf deren Grundlage wir üben können. Aber genau die hat Frau von der Leyen bislang nicht präsentiert», sagte er der «Rheinischen Post» (Mittwoch).
NRW-Innenminister Jäger nannte Gespräche und Stabsübungen zwischen Polizei und Bundeswehr zwar wichtig, weil die Meldewege im Ernstfall funktionieren müssten. Deshalb werde sich seine Polizei daran beteiligen. «Mir ist aber wichtig, dass die Übungsszenarien eines berücksichtigen: dass die innere Sicherheit in erster Linie die Aufgabe der Polizei ist», betonte Jäger. In bestimmten Lagen könne die Unterstützung der Polizei durch die Bundeswehr sinnvoll sein. «Es muss aber klar sein, dass die Bundeswehr dann in Amtshilfe ohne eigene Zuständigkeit handelt.» Vorrangige und im Grundgesetz klar definierte Aufgabe der Bundeswehr bleibe die Landesverteidigung.
Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Saarlands Ressortchef Bouillon, sagte der «Passauer Neuen Presse» (PNP), in Frage kämen beispielsweise der Einsatz von Feldjägern zur Absicherung von Bahnhöfen oder eine Unterstützung mit gepanzerten Sanitätsfahrzeugen. «Wenn wir zum jetzigen Zeitpunkt Terroranschläge in mehreren Bundesländern gleichzeitig hätten, wären wir nicht handlungsfähig. Es könnte sein, dass der Polizeichef eines Landes im Fall der Fälle den zuständigen General noch nicht einmal erreicht.»
Bouillon stellte aber zu den gemeinsamen Übungen von Polizei und Bundeswehr klar: «Wir bleiben auf dem Boden der Verfassung: Innenminister und Polizeichefs werden bei allem den Hut aufbehalten, nicht die Verteidigungsministerin oder die Bundeswehr.»
Von der Leyen hatte Feldjäger und Sanitäter der Bundeswehr bereits beim Amoklauf von München in Bereitschaft versetzt, weil die Polizei zunächst von einer «akuten Terrorlage» ausging. Die Bundeswehr darf der Polizei und anderen Bundesbehörden laut Grundgesetzartikel 35 Amtshilfe leisten, wenn diese angefordert wird. (DPA)