Viel zu günstig: Fakeshops enttarnen sich oft selbst

Billig? - Will ich! - aber nicht um jeden Preis. Allzu günstige Angebote sollten Onlineshopper misstrauisch machen. Foto: Andrea Warnecke
Billig? - Will ich! - aber nicht um jeden Preis. Allzu günstige Angebote sollten Onlineshopper misstrauisch machen. Foto: Andrea Warnecke

Ware, die nach Vorkasse-Zahlung gar nicht oder nur in minderwertiger Qualität geliefert wird, ist das kriminelle Geschäft sogenannter Fakeshops im Internet. Verbraucher haben aber durchaus Möglichkeiten, die Betrüger rechtzeitig zu enttarnen: Warnsignal Nummer eins ist, dass die Produkte extrem günstig, und eigentlich zu günstig, um wahr zu sein, angeboten werden, erklärt die Verbraucherzentrale Thüringen. Zudem bieten die falschen Shops oft scheinbar verschiedene Bezahlmöglichkeiten.

Aber aus angeblich technischen Gründen steht dann am Ende häufig nur noch die risikoreiche Vorauskasse zur Verfügung. Und am Ende des Bestellprozesses erhält man keine oder eine ungenügende Bestätigung.

 

Typisch für Fakeshops ist zudem, dass es kaum Kontaktmöglichkeiten gibt und die Unternehmeridentität unklar ist. Folgerichtig fehlt meist auch das Impressum oder ist unvollständig, erklären die Verbraucherschützer. Die Gestaltung der Shopseiten sei hingegen oft durchaus oder zumindest annähernd professionell.

 

Allerdings sparten sich die Kriminellen oft die Mühe, die Seitenübertragung zu verschlüsseln: Wenn im Browser das der Adresszeile vorangestellte https sowie das Vorhängeschloss-Symbol fehlten, seien dies Indizien für einen Fakeshop.

 

Nicht täuschen lassen sollten sich Verbraucher von den auf diesen Seiten oft genutzten frei erfundenen Siegeln oder falschen Kundenbewertungen, die natürlich immer sehr gut ausfallen. Es könne aber auch sein, dass echte Gütesiegel missbräuchlich verwendet werden.

 

Oft ist in Fakeshops der Verbraucherzentrale zufolge auch der Bestellbutton falsch beschriftet, etwa mit «Einkaufen» oder «Weiter». Gesetzlich festgelegt ist aber, dass die Formulierung auf der Schaltfläche «Zahlungspflichtig bestellen» lauten oder zumindest ähnlich entsprechend eindeutig sein muss.

 

Strafanzeigen von Verbrauchern, die in eine Fakeshop-Falle getappt sind, nehmen übrigens alle Polizeidienststellen entgegen - selbst wenn die Bestellung schon länger zurückliegt. Wer Anzeige erstattet, sollte folgende Informationen mitbringen: Bankverbindung, verwendete E-Mail-Adresse der Täter, Internetadresse des Shops, falls vorhanden Screenshots und E-Mail-Verkehr sowie - falls bekannt - Daten aus dem Impressum des jeweiligen Shops. (DPA/TMN)