Gold gibt es nicht nur als Barren oder Münzen. Anleger können das Edelmetall auch als Wertpapier kaufen. Der Haken hierbei: Kursgewinne aus Verkäufen solcher sogenannten Exchange Traded Commodities - kurz ETC - unterliegen in der Regel der Abgeltungsteuer. Allerdings gibt es eine Ausnahme, erklärt die Stiftung Warentest in Berlin: Xetra-Gold. Denn hier hat der Bundesfinanzhof (BFH) in zwei Urteilen entschieden (Az.: VIII R 4/15 und VIII R 35/14), dass Kursgewinne steuerfrei bleiben, wenn das Wertpapier nach einem Jahr wieder verkauft wird.
Die Finanzämter dürfen in diesen Fällen keine Abgeltungsteuer mehr einziehen. (DPA/TMN)