Studie: Mindestlohn teils mit Preiserhöhungen aufgefangen

Klassische Branche für den Mindestlohn: Das Gastgewerbe. Foto: Marc Tirl
Klassische Branche für den Mindestlohn: Das Gastgewerbe. Foto: Marc Tirl

Der Mindestlohn hat nach Erkenntnissen von Arbeitsmarktforschern in Deutschland nicht zu befürchteten größeren Entlassungen geführt. Vielmehr hätten betroffene Firmen darauf mit Preiserhöhungen reagiert, geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Aber auch dazu hätten sich lediglich 18 Prozent der vom Mindestlohn tangierten Betriebe entschlossen.

 

Auch seien Chefs dazu übergegangen, die Arbeitszeit der betroffenen Beschäftigten zu verkürzen und bestimmte Arbeiten in geringerer Zeit erledigen zu lassen, berichtet die Denkfabrik der Bundesagentur für Arbeit. Um die Mehrkosten wegen des Mindestlohns abzufedern, hätten sich aber auch dafür nur 18 Prozent der betroffenen Unternehmen entschieden.

 

Seit Anfang 2015 gilt bundesweit ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Zuvor hatte nach einer älteren IAB-Studie etwa jeder zehnte deutsche Betrieb mindestens einem Beschäftigten weniger gezahlt. Dies war vor allem in der Gastronomie, dem Einzelhandel sowie in der Land- und Forstwirtschaft der Fall. Das Münchner Ifo-Institut sah damals wegen des höheren Mindestlohns mehrere hunderttausend Stellen gefährdet.

 

Nun befragte das Nürnberger Institut rund 16 000 Betriebe. Von ihnen gaben rund 20 Prozent an, direkt oder indirekt vom Mindestlohn betroffen zu ein. Die Studie ist nach Angaben des IAB repräsentativ für Unternehmen in Deutschland.

 

Die Forscher haben sich vor allem die Antworten betroffener Betriebe angeschaut. 10,4 Prozent von ihnen gaben demnach an, bei der Einstellung neuer Mitarbeiter zurückhaltender gewesen zu sein als vor der Einführung des Mindestlohns; manche Stellen blieben unbesetzt. Das IAB schätzt, dass deswegen etwa 60 000 Stellen nicht geschaffen wurden, die es ohne die Mindestlohnregelung heute gäbe. Dies zeige, dass der «negative Beschäftigungseffekt» wegen des Mindestlohns verhältnismäßig gering sei, urteilen die Wissenschaftler.

 

Zum Mittel der Entlassung haben laut Studie noch weniger betroffene Betriebe gegriffen - nämlich 4,7 Prozent. Weitere 2,4 Prozent hatten zum Befragungszeitpunkt beabsichtigt, sich von Mitarbeitern zu trennen. Zwar sei schon kurz nach dem Start der Mindestlohnregelung die Zahl der Mini-Jobs um rund 90 000 gesunken; rund die Hälfte der Stellen sei aber in sozialversicherungspflichtige Stellen umgewandelt worden. 10 Prozent der früheren Minijobber meldeten sich arbeitslos. Das Schicksal der übrigen 40 Prozent sei unklar. (DPA)