Stuttgart (dpa/lsw) - Die Stuttgarter Netz AG, ein Zusammenschluss von Schienen-verkehrsexperten, will die Übernahme des Stuttgarter Kopfbahnhofs gerichtlich durchsetzen. Der Kläger will in der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart heute erreichen, dass die Bahn den Hauptbahnhof nicht mit der für frühestens 2021 geplanten Inbetriebnahme des Stuttgart-21-Tiefbahnhofs still legt. Die Stuttgarter Netz AG will den bestehenden Kopfbahnhof übernehmen und weiter-betreiben.
Die sogenannte vorbeugende Verpflichtungsklage richtet sich gegen das Eisenbahn-Bundesamt (EBA); dieses soll aus Sicht der Stuttgarter Netz AG der Deutschen Bahn untersagen, mit dem Gleisabbau zu beginnen, bevor nicht ein gesetzlich vorgeschriebenes Stilllegungsverfahren erfolgt. Nach dem Allgemeinen Eisenbahn-Gesetz (AEG) müsse vor der Stilllegung Dritten die Übernahme angeboten werden - in diesem Fall der Stuttgarter Netz AG.
Das EBA und die Bahn halten dagegen die Klage für unzulässig, wie es in einer Mitteilung des Gerichts heißt. Das von den Klägern angeführte Gesetz könne bei dem Milliardenprojekt Stuttgart 21 nicht angewandt werden. Die Stuttgarter Netz AG könne kein berechtigtes Interesse an der Stilllegung der Gleise geltend machen, argumentieren Bahn und die Bonner Behörde. Einen Beschluss fällt das Gericht noch nicht an diesem Dienstag. Das Urteil wird frühestens einen Tag danach bekannt gegeben. (DPA/LSW)