Obwohl die Baden-Württemberger weniger Müll produzieren, müssen sie im laufenden Jahr etwas mehr für die Entsorgung berappen. Die durchschnittliche Jahres-abfallgebühr für einen Vier-Personen-Haushalt beträgt derzeit 150,41 Euro - das sind 34 Cent mehr als im Vorjahr. Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) begründete den Anstieg am Montag in Stuttgart mit Kosten, die wegen Investitionen in Entsorgungs- und Verwertungsanlagen angefallen seien.
Insgesamt seien die Müllgebühren in Baden-Württemberg weiter auf einem niedrigen Niveau. Allerdings schwankt die Höhe der Abfallgebühren erheblich im Vergleich der Kreise.
Im Durchschnitt produzierte jeder Einwohner im Südwesten im vergangenen Jahr 142 Kilogramm Haus- und Sperrmüll. Das ist der niedrigste Wert seit dem Jahr 1990 und auch im bundesweiten Vergleich unterdurchschnittlich. Untersteller berief sich dabei auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes, wonach der deutschlandweite Durchschnittswert bei 191 Kilogramm je Einwohner und Jahr liegt. Insgesamt fielen in Baden-Württemberg im vergangenen Jahr 47 Millionen Tonnen an Abfällen an - eine Million Tonnen mehr als 2014. Untersteller begründete dies mit dem Wirtschafts- und Bevölkerungszuwachs im Südwesten.
Der Minister bekräftigte seinen Willen, die Biotonne im Südwesten flächendeckend einzuführen. Ein Bundesgesetz schreibt bereits seit Anfang 2015 vor, Bioabfälle getrennt einzusammeln. Die Landkreise Karlsruhe, Sigmaringen, Alb-Donau-Kreis, Biberach Neckar-Odenwald-Kreis und Waldshut sortieren den Biomüll aber noch nicht separat. Er sehe keinen Grund, weshalb diese Kreise von der bundesgesetzlichen Pflicht entbunden werden sollten, sagte Untersteller. Als rohstoffarmes Bundesland müsse Baden-Württemberg die Ressourcen möglichst effizient nutzen. Dazu gehörten auch Bioabfälle. Er hoffe, die Kreise mit «guten Argumenten» überzeugen zu können. Was passiert, wenn die Kreise nicht folgen, ließ er offen.
Untersteller kritisierte, der Bundesregierung sei es wieder nicht gelungen, ein sinnvolles Wertstoffgesetz auf den Weg zu bringen. «Ich halte es aus ökologischen und ökonomischen Gründen für unverzichtbar, dass wir möglichst alle Wertstoffe erfassen und optimal verwerten.» Dabei müsse es nicht nur, wie heute, um Verpackungen gehen, sondern beispielsweise auch um die alte Bratpfanne, das Quietscheentchen oder andere Gegenstände des täglichen Verbrauchs, die heute nicht verwertet würden, weil sie eben keine Verpackung seien.
Der Bundesrat hatte die Bundesregierung Anfang des Jahres zu einer Reform aufgerufen - ohne Erfolg. «Wir werden nicht nachlassen, auf ein Wertstoffgesetz zu drängen, das vernünftig ist, das ökologisch ausgerichtet ist und bürgerfreundlich gestaltet ist», sagte der Ressortchef. In Gelben Säcken oder Tonnen dürfen Verbraucher eigentlich nur Verpackungen mit dem Grünen Punkt entsorgen. Bratpfannen, Kleiderbügel oder Plastikspielzeug dürfen nicht hinein.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) gab den Plan einer bundesweit einheitlichen Tonne für Verpackungen und andere Wertstoffe kürzlich auf mit der Begründung, dass der Streit ungelöst sei, wer die Gelben Säcke und Tonnen abholen dürfe. Das System der Gelben Säcke ist bislang privatwirtschaftlich organisiert. Für alle anderen Abfallarten sind bislang die Kommunen der zentrale Ansprechpartner. (DPA/LSW)