Baden-Württembergs Ex-Regierungschef Stefan Mappus (CDU) hat im Streit über die Rechtsberatung beim Kauf von Aktien des Energieversorgers EnBW eine Niederlage kassiert. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies am Donnerstag in Karlsruhe eine Schadenersatzklage des Politikers gegen die Kanzlei Gleiss Lutz ab. Der Anwaltsvertrag mit dem Land begründe keine Ansprüche für Mappus. (Az. IX ZR 252/15)
Als Ministerpräsident hatte dieser 2010 am Landtag vorbei für 4,67 Milliarden Euro Anteile am Energieversorger EnBW zurückgekauft. Laut Staatsgerichtshof war das verfassungswidrig. Für Mappus hatte das Geschäft auch ein zwischenzeitlich eingestelltes, strafrechtliches Ermittlungsverfahren zur Folge. Von Gleiss Lutz wollte er deshalb Ersatz seiner Anwaltskosten. (DPA)