EU entwickelt neuen Schutzmechanismus gegen Billigimporte aus China

Besonders betroffen von chinesischen Billigimportanten ist neben der Stahl- und Aluminiumindustrie die Solarenergiebrache. Foto: How Hwee Young
Besonders betroffen von chinesischen Billigimportanten ist neben der Stahl- und Aluminiumindustrie die Solarenergiebrache. Foto: How Hwee Young

Die EU-Kommission entwickelt ein neues Instrument zur Abwehr von Billigkonkurrenz aus China. Weil Abmachungen mit Peking vorsehen, dass Anti-Dumping-Zölle von Mitte Dezember an nicht mehr wie bisher berechnet werden dürfen, soll möglichst schnell ein anderes System eingeführt werden. Es gehe darum, die wirtschaftlichen Interessen Europas und Arbeitsplätze zu verteidigen, erklärte EU-Handels-kommissarin Cecilia Malmström am Mittwoch in Brüssel.

 

 

Konkret soll der Vorschlag der EU-Kommission vorsehen, die Methode zur Berechnung von Anti-Dumping-Zöllen zu verändern. Sie sollen künftig auch dann hoch ausfallen können, wenn ein Land nicht auf der EU-Liste mit Ländern steht, die als «nicht marktwirtschaftlich» gelten. Von dieser Liste muss China nämlich einer vor vielen Jahren geroffenen Abmachung zufolge Mitte Dezember heruntergenommen werden. Sie soll künftig ganz wegfallen.

 

Die EU werde sich mit dem neuen System an die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) halten, gleichzeitig aber das aktuelle Schutzniveau aufrecht erhalten, sagte Malmström. EU-Vizekommissionspräsident Jyrki Katainen betonte: «Wir werden China nicht den Status einer Marktwirtschaft zugestehen.»

 

Besonders betroffen von chinesischen Billigimportanten ist neben der Stahl- und Aluminiumindustrie die Solarenergiebrache. Diese warnte am Mittwoch vor faulen Kompromissen. «Für die europäische Wirtschaft und für Jobs wäre das verheerend», kommentierte der Sprecher des Branchenverbandes Aegis, Milan Nitzschke.

 

BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber sagte: «Wir Europäer müssen uns weiterhin das Recht vorbehalten, unsere Industrie wirksam zu schützen, wenn China seinen Unternehmen durch vielfältigen staatlichen Einfluss einen unfairen Vorteil verschafft.» Zugleich gelte es aber den Anspruch, den das Land aus seiner WTO-Mitgliedschaft ableitet, ernst zu nehmen. (DPA)