Wer statt von seinem Stromunternehmen plötzlich wieder von der Grundversorgung beliefert wird, sollte direkt den noch bestehenden Vertrag kündigen. Sonst muss man unter Umständen gleichzeitig mehrere Stromverträge bezahlen. Die Grund-versorgung oder das Unternehmen selbst informieren über so einen Wechsel. Darauf weist die Verbraucherzentrale Brandenburg hin. Kann der übliche Stromversorger dem geschlossenen Vertrag zumindest vorüber-gehend nicht nachkommen, steht nach Ansicht der Verbraucherschützer den Stromkunden ein Sonderkündigungsrecht zu.
Daneben sollten sich die Kunden schnellstmöglich einen neuen Anbieter suchen, denn der Grundversorgungstarif sei meist deutlich teurer als individuell abgeschlossene Verträge.
Ist die Informationslage noch unklar, sollten Stromkunden in dem Kündigungsschreiben ihren Lieferanten zunächst auffordern, schriftlich zu bestätigen, dass man auch weiterhin zuverlässig mit Strom versorgt werde. Für die Antwort wird eine Frist von zehn Tagen gesetzt - mit dem Hinweis, dass andernfalls mit dem Schreiben bereits vorsorglich der Liefervertrag gekündigt werde.
Kommt bis dahin keine Bestätigung über eine Weiterbelieferung, kann man sich einen neuen Versorger suchen. Diese Kündigung bleibt den Informationen zufolge auch dann wirksam, wenn das Unternehmen später doch wieder in der Lage sein sollte, die Stromlieferungen fortzusetzen.
Betroffene sollten nun auch ihr Lastschriftmandat beenden und eine Schlussrechnung einfordern. Die Verbraucherschützer raten aber, keine unklaren Rechnungen mit nicht nachvollziehbaren Nachzahlungsforderungen zu begleichen.
Ein Teil der Kunden des Hamburger Stromanbieters Care Energy werden bis auf weiteres von ihrem Grundversorger beliefert. Das Unternehmen und der Netzbetreiber 50Hertz hatten gegenseitig Verträge, in der die Stromentnahme aus dem Netz geregelt ist, zu Ende Juni gekündigt. Davon betroffen sind den Angaben zufolge Kunden in Ostdeutschland und Hamburg. Care Energie teilte Ende Juni mit, dass die Betroffenen «während der Klärphase in die Grundversorgung» fielen, für die daraus folgenden Mehrkosten werde das Unternehmen aufkommen. (DPA/TMN)