Viele HIV-Positive verschweigen im Beruf, dass sie sich infiziert haben. Sie finden mitunter, dass es niemanden etwas angeht. Etliche schweigen aber auch aus Angst vor Diskriminierung. Welche Rechte und Pflichten HIV-Infizierte im Berufsleben haben:
Muss man eine HIV-Infektion mitteilen?
«Grundsätzlich nein», sagt Nathalie Oberthür, Arbeitsrechtsanwältin in Köln. Ausnahmen gibt es in nur wenigen Berufen.
Etwa bei manchen chirurgischen Tätigkeiten gibt es für HIV-Infizierte Einschränkungen, wenn die Viruslast eine bestimmte Nachweisgrenze übersteigt, erklärt die Deutsche AIDS-Hilfe. Auch bei Tätigkeiten im Ausland kann HIV zum Problem werden. Manche Staaten verwehren HIV-Infizierten längere Aufenthalte im Land oder sogar gleich die Einreise. Einschränkungen gibt es zum Beispiel in Jordanien und Katar.
Was passiert in so einem Fall?
Wenn die Infektion die Eignung für den Job einschränkt, muss der Arbeitgeber zunächst versuchen, dies zu kompensieren - etwa mit der Versetzung in eine andere Abteilung. Ist das nicht möglich, darf er dem Mitarbeiter kündigen, erklärt Oberthür. In aller Regel gilt aber, dass man seinen Job auch mit einer HIV-Infektion weiter ausüben kann, schildert die Deutsche AIDS-Hilfe. Im Arbeitsalltag bestehe mit «an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit» keine Gefahr, Kollegen oder Kunden mit HIV zu infizieren.
Darf beim Bewerbungsgespräch danach gefragt werden?
Nur eingeschränkt. Nämlich dann, sofern es für die Stelle wichtig ist, etwa wenn Arbeitseinsätze in Ländern mit Einreisebeschränkungen vorgesehen sind. Ansonsten sind solche Nachfragen nicht erlaubt, sagt Oberthür. «Dann darf man auch lügen.» In den meisten Fällen darf auch kein HIV-Test verlangt werden. Kommt die Forderung dennoch, begründet das unter Umständen sogar einen Schmerzensgeldanspruch. Nämlich dann, wenn man sich weigert, diesen abzugeben und aus diesem Grund den Job nicht kriegt. Das sei diskriminierend, so die Rechtsanwältin.
Was ist, wenn man oft lange krank ist?
HIV kann zu schwerwiegenden Erkrankungen führen. Wer sehr lange erkrankt fehlt, dem kann krankheitsbedingt gekündigt werden. Dafür muss man allerdings über lange Zeit erhebliche Fehlzeiten anhäufen, erläutert Oberthür. «Auch die Zukunftsprognose muss negativ sein.» Das heißt: Es ist nicht von einer Besserung auszugehen.