Spätestens wenn der Kontostand mehrere Monate nacheinander ein Minus zeigt, sollten Betroffene eine Schuldnerberatungs-stelle aufsuchen. Sie kann zum Thema Privatinsolvenzverfahren informieren. Das Verfahren dauert - ohne Verkürzung - in der Regel sechs Jahre. Wer diesen Schritt wählt, hat die Chance, dass er am Ende von allen Schulden befreit wird, die er zur Eröffnung des Verfahrens angegeben hat, erklärt Susanne Fairlie von der Landesarbeits-gemeinschaft Schuldner- und Insolvenz-beratung in Berlin.
Dafür müssen Schuldner aber einiges beachten:
Zunächst muss der Verschuldete versuchen, sich außergerichtlich mit den Gläubigern zu einigen. «Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet», sagt Fairlie. Führen die Verhandlungen nicht zu einem Erfolg, braucht der Schuldner eine schriftliche Bestätigung, dass der Einigungsversuch gescheitert ist.
Mit dieser Bescheinigung kann er beim zuständigen Amtsgericht das Privatinsolvenzverfahren beantragen. Die Richter bestimmen einen Insolvenzverwalter, der als Vertreter der Gläubiger auftritt. Wichtig: «Schuldner sind dazu verpflichtet, mit ihm während des gesamten Verfahrens zusammenzuarbeiten», sagt Fairlie. Sie müssen also ihre Einkommenssituation, alle Schulden, ihre Wohnsituation, sowie die Lebensverhältnisse offen legen - und sie müssen ihm immer mitteilen, wenn sich zwischenzeitlich etwas ändern sollte. «Wer sich nicht daran hält, riskiert seine Restschuldbefreiung am Ende des Verfahrens», gibt Fairlie zu bedenken. (DPA/TMN)