Kleine Propellerflugzeuge sind die Domäne der Hobbypiloten. Das heißt aber nicht, dass diese Maschinen keine ernstzunehmenden Verkehrsmittel sind. Das haben sich auch einige Start-ups gedacht und Mitflug-zentralen ins Leben gerufen. Sie heißen Coavmi, Flyt.club, Skyüber oder Wingly und ermöglichen jedem, relativ schnell von A nach B zu kommen oder einfach aus Spaß oder Interesse in einer Cessna, Piper oder Robin mitzufliegen. Selbst Hubschrauber-, Leichtflugzeug-, Jet- oder Ballon-Reisen finden sich in den Angeboten.
Neben Flügen über lange Distanzen, etwa von Hamburg nach St. Moritz, bieten Piloten auch Rundflüge über diverse Städte und Regionen an. Bei Flyt.club und Wingly finden sich zahlreiche Startflughäfen in Deutschland, während bei Coavmi und Skyüber Flugrouten mit Ausgangspunkten in anderen europäischen Ländern dominieren. Preislich liegen die Flüge meist zwischen 20 und 200 Euro. Eine Fluggarantie gibt es nicht: Der Pilot kann jederzeit absagen, dann gibt es aber auch das Geld zurück.
Als sogenannte Selbstkostenflüge auf Teilungsbasis, bei der ein Pilot keinen Gewinn erzielen darf, sind solche Angebote in Deutschland erlaubt: Die anfallenden Kosten für den Flug, also etwa Treibstoff, Flughafengebühren und gegebenenfalls Mietkosten des Flugobjekts, werden auf alle der in der Regel zwei bis sechs Mitflieger, einschließlich des Piloten, aufgeteilt. Dieser profitiert nicht nur von Gesellschaft über den Wolken, sondern insbesondere von der Möglichkeit, einen Teil der Unkosten für sein recht kostspieliges Hobby wieder hereinholen zu können.
Während etwa bei Wingly oder Coavmi die Vermittlung gratis ist, verlangt Flyt.club für tatsächlich stattgefundene Flüge vom Passagier eine Gebühr von 10 Prozent des Sitzplatzpreises, mindestens aber 5 Euro. Bei Skyüber muss dagegen der Pilot 20 Prozent des Sitzplatzpreises als Vermittlungsgebühr abgeben.
Wer nicht gleich einen passenden Flug findet, kann sich bei den meisten Anbietern E-Mail-Benachrichtigungen für die gewünschten Ankunfts- und Abflugsorte einrichten, so dass es eine Nachricht gibt, wenn passende neue Flugrouten eingestellt werden. Bevor ein Pilot Flüge teilen darf, muss er bei den Mitflugzentralen diverse Nachweise über seine Identität, Lizenzen, Flugtauglichkeit und -praxis erbringen. Außerdem können die Passagiere ihren Piloten meist auch bewerten. (DPA/TMN)