Nach der Hitze kommen Gewitter: Unwetter drohen in Teilen Deutschlands. Das sollte man bei Warnungen wissen - egal, ob man sich im freien Umfeld oder im Haus aufhält:
Kein sicherer Unterschlupf ist in Sicht. Wohin gehe ich? Eine flache Stelle oder gar eine Mulde im Gelände suchen, rät die Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder (BAG). Kurzum: Am besten ist man tiefer als das umgebende Gelände, da hohe Punkte Blitze anziehen.
Dort geht man in die Hocke, stellt die Füße eng nebeneinander und legt die Arme um die Knie. Schirme oder Fahrräder wegwerfen oder weit weg parken. Auf keinen Fall sollte man sich auf den Boden legen oder mit den Händen auf der Erde abstützen, betont der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE).
Darf ich mich unter einen Baum stellen?
Auf keinen Fall. Zu Bäumen sollten es laut VDE möglichst zehn Meter Abstand sein. Mindestens ein Meter, besser noch drei Meter Abstand sollte es zu Gebäuden, Metallmasten und Felswänden sein. Zu Überlandleitungen hält man laut BAG idealerweise einen Abstand von 50 Metern. Und: Selbst das Anlehnen an einen Zaun kann gefährlich sein. Entfernen sollte man sich außerdem von Gewässern und Hügeln.
Muss ich im Haus etwas beachten?
Während eines Gewitters sollte man nicht duschen und baden, rät der VDE. Und zur Sicherheit werden elektrischen Geräte vom Strom genommen oder einen Überspannungsschutz verwenden. Handys und schnurlose Telefone lassen sich aber gefahrlos benutzen. Außerdem: Fenster und Rollläden schließen und sich von ungeschützten Öffnungen fernhalten. Wichtig ist, den Kontakt zu allen metallenen Leitungen zu vermeiden, die ins Haus führen - etwa die Telefonleitung, das Antennenkabel, die Fernwärmeversorgung sowie Wasser-, Gas- und Stromleitungen.
Das Unwetter hat Schäden am Haus verursacht. Wie gehe ich vor?
Versicherte müssen die Schäden unverzüglich melden, damit sie den vollen Versicherungsschutz nicht gefährden, erklärt der Bund der Versicherten (BdV). Schriftlich sollte dies per Einschreiben erfolgen. Als erste Maßnahme kann es aber auch ausreichen, anzurufen oder eine E-Mail zu schicken. Zur Dokumentation sollten Betroffene Fotos machen. Daneben ist eine Aufstellung der beschädigten Gegenstände sinnvoll sowie Zeugenaussagen. In der Regel wird die Versicherung einen Gutachter schicken, der sich den Schaden ansieht. Wichtig zu beachten: Beschädigte Gegenstände nie ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers entsorgen. (DPA/TMN)