Industrieverband: Steueränderung zur Ankurbelung der Forschung

BMW-Fahrzeuge stehen im BMW-Werk. Foto: Armin Weigel/Archiv
BMW-Fahrzeuge stehen im BMW-Werk. Foto: Armin Weigel/Archiv

Die grün-schwarze Landesregierung sollte sich nach Ansicht des Industrieverbands LVI für Steuererleichterungen für Unternehmen einsetzen. Die bisher nicht mögliche steuerliche Anrechenbarkeit von Forschungs- und Entwicklungsausgaben (F&E) würde Innovationen ankurbeln und Jobs schaffen, sagte der Präsident des Landesverbands von Baden-Württembergs Industrie (LVI), Hans-Eberhard Koch, am Dienstag in Stuttgart.

«Eine Bundesratsinitiative wäre angemessen - dass also Baden-Württemberg mit seiner hervorragenden Stellung beim Thema Innovation, Forschung und Entwicklung die Initiative ergreift und sich durchsetzt», so Koch.

 

Bisher geben Südwest-Firmen laut LVI etwa fünf Prozent ihres Geldes für die Forschung und Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen aus, ob in der Autobranche oder in der Luftfahrt. Solche Ausgaben sind immens wichtig, weil dadurch die Produktpalette auf dem neuesten Stand der Technik gehalten werden kann. Da sich aus F&E-Ausgaben aber nicht immer ein direkter positiver Nutzen ableitet, scheuen mitunter kleinere Betriebe entsprechende Kosten.

 

Die steuerliche Anrechenbarkeit wäre aus LVI-Sicht ein Innovationsschub für die ganze Wirtschaft in Baden-Württemberg. Bei solchen Regeln mindert sich die Steuerlast eines Unternehmens durch F&E-Ausgaben. Verbandschef Koch verwies auf die Schweiz als positives Beispiel, in der dortigen, mittelständischen Wirtschaft hätten solche Steuerregeln viel gebracht. «Schweiz ist ein Vorbild für das Thema Innovation und für die Anrechenbarkeit.» Auch in zahlreichen anderen Staaten seien F&E-Ausgaben längst steuerlich anrechenbar.

 

Baden-Württemberg ist laut LVI mit einem F&E-Anteil von 5,3 Prozent von der Wirtschaftsleistung recht weit vorn - der Deutschland-Schnitt liegt den Angaben zufolge nur bei etwa 2,5 Prozent. «Aber die Dynamik lässt nach», sagte LVI-Vorstandsmitglied Wolfgang Wolf mit Blick auf F&E in Südwest-Unternehmen.

 

Der Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene startet normalerweise mit Vorschlägen der Bundesregierung, die dann Bundestag und Bundesrat passieren müssen. Bei Bundesratsinitiativen wird der Spieß gewissermaßen umgedreht, die Länderkammer startet den Prozess. Allerdings münden solche Initiativen nur selten in ein Gesetz. In diesem Fall hätte ein grün-schwarzer Versuch laut Verbandschef Koch aber Aussicht auf Erfolg.

 

Aus dem Bundesfinanzministerium kam zur Idee einer Bundesratsinitiative hingegen eine klare Absage. Man lehne die Einführung einer steuerliche F&E-Förderung weiter ab, sagte ein Ministeriumssprecher. Sie sei «nicht zielgenau auf die Herausforderungen des deutschen Innovationssystems zugeschnitten». Außerdem drohten hohe Mitnahmeeffekte, eine Verkomplizierung des Steuerrechts und viel Bürokratie.

 

Die bisherige Arbeit der grün-schwarzen Landesregierung bewerteten die LVI-Chefs insgesamt wohlwollend, etwa das Bekenntnis der Koalition zur Schuldenbremse. «Erkennbar ist das Bemühen, dass man zusammenarbeitet und im Sinne des Koalitionsvertrags die Dinge angeht», sagte Verbandspräsident Koch. «Wir haben den Eindruck, diese Koalition rüttelt sich ein.» Offenbar stelle Grün-Schwarz eine stabile Regierung, was sehr wichtig für das Land sei. Für eine inhaltliche Bewertung der Ministerien sei es aber noch zu früh, so Koch. (DPA/LSW)