Die Initiatoren eines Bürgerbegehrens gegen das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart 21 sind vor Gericht auch in der dritten Instanz gescheitert. Die Stadt Stuttgart habe das Bürgerbegehren zurecht nicht zugelassen, urteilte das Bundesverwaltungs-gericht in Leipzig am Dienstag. (Az.: BVerwG 10 C 7.15) Mit dem Bürgerbegehren wollten die Initiatoren den Ausstieg der Stadt aus der Finanzierung von Stuttgart 21 erreichen. Dafür sammelten sie rund 35 000 Unterschriften.
Die Mit-Finanzierung des Milliarden-Projektes durch die Kommune sei verfassungswidrig, argumentierten die Kläger. Das sahen die Bundesverwaltungsrichter allerdings anders. (DPA)