Landen plötzlich im E-Mail-Postfach und im Briefkasten Rechnungen oder Vertragsunterlagen für Dinge, die man gar nicht bestellt hat, müssen Betroffene unverzüglich handeln. Dann sollten sie sowohl Anzeige bei der Polizei erstatten als auch jeder einzelnen Rechnung und Mahnung widersprechen, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Denn dann ist es sehr wahrscheinlich, dass Betrüger die eigene Identität gestohlen haben und Namen, Adresse sowie weitere Daten missbrauchen, um etwa Verträge abzuschließen und Waren zu bestellen.
Händler müssen den Verbraucherschützern zufolge im Streitfall zwar nachweisen, dass ein Vertrag wirksam geschlossen wurde. Aber nur wer den Forderungen widerspricht, beugt auch Einträgen bei der Schufa und anderen Auskunfteien vor. Musterbriefe für Widersprüche bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite zum Herunterladen.
An die persönlichen Daten kommen Betrüger zum einen durch Phishing, etwa über gefälschte Mails oder Internetseiten. Oft sind Daten aber auch frei verfügbar, etwa in sozialen Netzwerken oder im Telefonbuch. Verbraucher sollten deshalb immer möglichst sparsam mit ihren Daten umgehen. (DPA/TMN)