Zugreisende kommen künftig leichter an Fahrscheine von Konkurrenten der Deutschen Bahn. Sie können nun Tickets von Bahn-Wettbewerbern beispielsweise in vielen Bahnhofsläden kaufen, was bisher oft über Klauseln in den Mietverträgen ausgeschlossen war. Das folgt aus einer Entscheidung des Bundeskartellamts, die die Behörde am Dienstag in Bonn veröffentlichte. Darin stellt das Amt fest, dass die Bahn beim Fahrkartenvertrieb bislang «ihre marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausgenutzt» habe.
Die Aufsichtsbehörde hatte Anfang 2014 deshalb ein Verfahren gegen den Konzern eingeleitet. «Wenn Bahnhofsgeschäfte künftig auch Bahntickets von DB-Wettbewerbern verkaufen dürfen, ist dies eine Erleichterung für Bahnreisende», sagte der Geschäftsführer des Bahn-Lobby-Verbands Allianz pro Schiene, Dirk Flege.
«Die Deutsche Bahn hat uns jetzt umfangreiche Zusagen beim Ticketverkauf angeboten, die den Wettbewerbern den Verkauf sehr erleichtern», erläuterte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Diese Zusagen habe seine Behörde per Beschluss für verbindlich erklärt. «Der Wettbewerb im Bahnverkehr erhält hierdurch neue Impulse», sagte Mundt.
Die Bahn verzichtet demnach künftig auf Klauseln in Mietverträgen für Bahnhofsläden, anderen Anbietern den Verkauf von Fahrkarten unmöglich machen. Umgekehrt dürfen andere Nahverkehrsbetreiber auch über eigene Automaten Fernverkehrstickets der Bahn verkaufen. Provisionen, die die Bahn und andere Betreiber gegenseitig für den Fahrkartenverkauf zahlten, werden vereinheitlicht und überwiegend gesenkt. Bislang hat die Bahn nach Angaben des Kartellamts von ihren Konkurrenten höhere Provisionssätze verlangt als umgekehrt an sie gezahlt.
Die Bahn hob hervor, dass das Missbrauchsverfahren eingestellt sei. Die Lösung bringe allen Beteiligten nun mehr Rechtssicherheit. «Dies wird den ohnehin bereits dynamischen Wettbewerb im Vertrieb weiter befördern», sagte Bahn-Vorstand Ronald Pofalla. In dem Verfahren habe der Konzern «von Beginn an umfassend mit dem Bundeskartellamt kooperiert». (DPA)