Ein Tabakwaren-Hersteller ist mit einem Eilantrag gegen die seit heute verschärften Regeln für Tabakprodukte gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es ab, den Vollzug außer Kraft zu setzen, wie in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Mit dem neuen Gesetz, das unter anderem abschreckende Fotos auf Zigarettenpackungen zur Pflicht macht, setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie um. Die Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass die Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes und der Gesundheitsschutz wichtige Ziele seien.
Über den Erfolg der Verfassungsbeschwerde selbst sagt das aber noch nichts aus. Hinter der Klage steht den Angaben zufolge ein Familienunternehmen mit rund 140 Mitarbeitern - wer genau, wurde nicht bekannt. (Az. 1 BvR 895/16) (DPA)