Der Messenger-Dienst WhatsApp muss seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen laut einem Gerichtsurteil ins Deutsche übersetzten. Das befand das Berliner Kammergericht und gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt. «AGB von Unternehmen sind ohnehin oft lang und für Verbraucher schwer verständlich», erklärte vzbv-Vorstand Klaus Müller.
«Dass die Millionen deutschen Nutzer von WhatsApp diese nicht auch noch in einer fremden Sprache hinnehmen müssen, ist auch ein wichtiges Signal an andere international handelnde Unternehmen.»
Sobald das Urteil rechtskräftig ist, müssen die AGB übersetzt werden. Sollte das Unternehmen dem nicht nachkommen, droht ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250 000 Euro, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Eine Revision gegen das Urteil sei nicht zulässig. Es bleibe aber zu prüfen, ob eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof möglich ist. In den Geschäftsbedingungen steht unter anderem, dass die Nutzung für User unter 16 Jahren nicht erlaubt ist - ein Punkt, den sicher zahlreiche junge Teenager ignorieren.
Die Berliner Richter monierten zudem einen Verstoß gegen das Telemediengesetz. Demnach müssen Unternehmen den Verbraucher neben einer E-Mail eine zweite Möglichkeit zur Kontaktaufnahme bieten. Das sei bei dem Messenger-Dienst aber nicht gegeben, da es etwa nicht möglich ist, über die WhatsApp-Seite auf Facebook eine Nachricht zu verschicken. (DPA)