Das Land Baden-Württemberg ist mit seiner Klage auf Rückzahlung eines Teils des Kaufpreises für den umstrittenen EnBW-Deal gegen den französischen Energie-konzern EDF gescheitert. Dies habe überraschend das internationale Schieds-gericht ICC entschieden, wie das Finanzministerium am Freitag in Stuttgart mitteilte. Das Land hatte rund 840 Millionen Euro gefordert, weil seiner Ansicht nach der Kaufpreis für die Anteile an dem Energieversorger EnBW zu hoch gewesen war.
Die Entscheidung des Schiedsgerichts sei nicht einstimmig gefallen, teilte das Ministerium mit. Der ehemalige Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) hatte die EnBW-Anteile in einer Nacht- und Nebelaktion im Dezember 2010 von der EDF zurückgekauft. Der Staatsgerichtshof bezeichnete das Geschäft später als verfassungswidrig, da es damals am Landtag vorbeiging. Das Land bezahlte einst 4,7 Milliarden Euro.
Der Kaufpreis war nach Auffassung der ehemaligen grün-roten Landesregierung deutlich überhöht. Sie reichte 2012 Klage wegen der Höhe des Kaufpreises ein. Die Summe sei damals nicht mittels anerkannter Standards ermittelt worden, hieß es zur Begründung.
Der Grünen-Politiker Uli Sckerl kritisierte die Entscheidung des Schiedsgerichts: «Wer bisher schon Zweifel an der Rechtsfindung durch geheime Schiedsgerichte hatte, sieht diese bestätigt.» Heute hätten die baden-württembergischen Steuerzahler das Nachsehen. Das sei keine gute Nachricht. Das Schiedsverfahren hat das Land über 9,5 Millionen Euro gekostet.
Dagegen nahm Ex-Regierungschef Mappus (CDU) die Entscheidung mit Genugtuung auf. «Jetzt ist die Riesen-Show, die Grün-Rot einst begonnen hat, endgültig zu Ende», sagte Mappus den «Stuttgarter Nachrichten» (Samstag). Die Klage sei «politisch motiviert, aber sachlich unbegründet» gewesen. «Welch ein Zufall, dass nun am ersten Tag der grün-schwarzen Landesregierung dieses Thema abgeräumt wird.» Bei der Landtagswahl am 13. März hatte die Grün-Rot die Mehrheit verloren.
Die neue Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) sagte, die Entscheidung des Schiedsgerichtes sei am Mittwochabend ergangen. «Es ist an meinem ersten Arbeitstag zu früh, über Details oder die weitere Vorgehensweise des Landes zu sprechen», sagte Sitzmann. Sie ist seit Donnerstag als Finanzministerin der neuen, grün-schwarze Landesregierung im Amt. Das Verfahren hatte ihr Vorgänger Nils Schmid (SPD) in die Wege geleitet.
Im SWR-Fernsehen sprach der Ex-Minister von einer «knappen Niederlage» des Landes vor dem Schiedsgericht. Er betonte, dass mehrere Gutachten bestätigt hätten, dass das Land zu viel Geld bezahlt habe für die Anteile. Mappus habe das Land «geschädigt». Und er sei es auch gewesen, der in dem Kaufvertrag ein ordentliches Gerichtsverfahren von vornherein habe ausschließen lassen.
Das Land musste deshalb ein Schiedsgericht anrufen. Das private Gremium tagte hinter verschlossenen Türen. Über den Stand der Verhandlungen drang nichts nach außen. EDF bestätigte in Paris ebenfalls den Richterspruch. Der Staatskonzern erhält demnach als beklagte Partei vier Millionen Euro vom Land.
FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke sagte, jahrelang habe die damalige grün-rote Landesregierung das Ergebnis dieser millionenteuren grün-roten Verzweiflungsklage verzögert, um deren Aussichtslosigkeit zu verschleiern. Das negative Ergebnis habe man dann offenkundig mutwillig über den Wahltag hinaus verschleppt, um es jetzt treuherzig zu verkünden.
Der Oppositionspolitiker Rülke forderte eine vollständige Aufklärung über den zeitlichen Ablauf des Verfahrens. Einen Untersuchungsausschuss dazu schloss er nicht aus. Mit dem EnBW-Deal hatte sich gleichfalls ein Untersuchungsausschuss des Landtags befasst.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart nahm 2012 Untreue-Ermittlungen gegen Mappus, den früheren Finanzminister Willi Stächele und den einstigen Staatsminister Helmut Rau (alle CDU) auf. Sie wurden im Jahr 2014 eingestellt, weil sich der Verdacht auf eine Straftat nicht bestätigte. Das Land und der Zweckverband OEW sind mit 47 Prozent Hauptaktionäre des Energiekonzerns EnBW. (DPA/LSW)