Versicherung und Vorerkrankung: Berufsunfähigkeit absichern

Wer schon einmal mit größeren Beschwerden beim Arzt war, wird es schwerer haben, eine Berufsunfähigkeitspolice abzuschließen. Unmöglich ist es aber nicht. Foto: Monique Wüstenhagen
Wer schon einmal mit größeren Beschwerden beim Arzt war, wird es schwerer haben, eine Berufsunfähigkeitspolice abzuschließen. Unmöglich ist es aber nicht. Foto: Monique Wüstenhagen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) greift, wenn Beschäftigte ihren Job aufgrund einer Krankheit nicht mehr ausüben können. Doch nicht jeder bekommt ohne weiteres eine Police. Vorerkrankungen zum Beispiel können die Suche nach einer Versicherung erschweren. «Die einen lehnen ganz ab, die anderen schließen alles ein, die anderen schließen das Risiko aus oder gegen Beitragszuschlag ein». Das erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten aus Henstedt-Ulzburg bei Hamburg.

 

 

Welche Krankheit wann zur Ablehnung eines Versicherten führt, hängt vom Einzelfall ab. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist allgemein «auf Tausende verschiedene Krankheiten und Allergien» hin, die sich auf bestimmte Berufsbilder auswirken: Für jeden einzelnen Antragsteller müsse dessen Risiko geprüft werden.

 

Etwas konkreter wird Frank Golfels, Präsident des in Bonn ansässigen Bundesverbands der Versicherungsberater: «Grundsätzlich schwierig zu versichern sind psychische Erkrankungen wie Burnout und Depressionen», sagt er. Seiner Erfahrung nach machen die meisten Assekuranzen «das Buch zu, wenn jemand aktuell in psychotherapeutischer Behandlung ist». Bei chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, zum Beispiel Morbus crohn und Morbus ulcerosa, stehen die Chancen auf eine BU-Police ebenfalls eher schlecht.

 

Problem aus Sicht der Versicherer bei diesen Krankheiten sei, die Leistungsursache zu definieren. «Wird jemand aufgrund der Grunderkrankung berufsunfähig oder aufgrund der Nebenwirkung von Medikamenten?», erklärt Golfels. In dem einen Fall müsste die Gesellschaft zahlen, in dem anderen nicht. Weil das oft zu Streit führt, verzichteten Versicherer lieber auf einen Vertragsabschluss.

 

Anders sieht es bei Rückenschmerzen aus. Wirbelsäulenerkrankungen als Auslöser einer Berufsunfähigkeit sind Golfels zufolge relativ klar eingrenzbar. Deshalb haben Betroffene beispielsweise die Option, eine Police mit Leistungsausschluss zu akzeptieren. Diese Variante springt im Prinzip für alles ein - nur eben dann nicht, wenn der Beruf wegen des schmerzenden Rückens an den Nagel gehängt werden muss.

 

Wer trotz Vorerkrankung ein BU abschließen will, sollte sich gut informieren. Bianca Boss empfiehlt, «den Weg der anonymen Risikovoranfrage zu gehen». Diese Marktabfrage funktioniert nur über einen Dritten, etwa einen Versicherungsberater oder -makler. Die Recherche gibt Aufschluss über die Konditionen. Und was noch wichtiger ist: Der potenzielle Versicherungsnehmer erfährt, was die einzelnen Gesellschaften zum Thema Gesundheit alles wissen wollen.

 

Vor allem kommt es darauf an, wie gefragt wird. Schließlich ist es ein Unterschied, ob sich ein Versicherer nach stationärer Behandlung erkundigt oder nach Untersuchung und Beratung. Gesundheitsfragen müssen aber dennoch genau und sorgfältig beantwortet werden. «Aber nur, was gefragt wird», betont Golfels. «Nicht mehr.» Also bräuchte ein Kunde nicht anzugeben, dass er seine leichte Neurodermitis mit einer Salbe selbst im Griff hat, wenn der Fragebogen lediglich Angaben zu ärztlicher Behandlung und Heilbehandlungen verlangt.

 

Für Menschen, die wegen ihrer Erkrankungen von der BU nicht akzeptiert werden und die dennoch ihre Arbeitskraft absichern wollen, gibt es Alternativen. Dazu gehören Erwerbsunfähigkeits-, Dread-Desease- und Grundfähigkeitsversicherung. Letztere leistet, sobald Fähigkeiten wie Sehen, Sprechen, Gehen infolge von Krankheit, altersbedingtem Verschleiß oder eines Unfalls verloren gehen, wie Peter Schneider vom Analysehauses Morgen & Morgen erläutert.

 

Dread-Disease-Verträge leisten bei schweren Krankheiten wie Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall. Die Erwerbsunfähigkeit leistet, falls jemand fast gar nicht mehr arbeiten kann. (DPA/TMN)