Bei vielen älteren Immobilienkreditverträgen sind die Widerrufsbelehrungen falsch. Kunden haben in diesen Fällen die Möglichkeit, den Vertrag auch noch nach vielen Jahren zu widerrufen. Mit einem Online-Rechner der Verbraucherzentrale Hamburg können Betroffene berechnen lassen, welche finanziellen Folgen der Widerruf hat. Sinnvoll kann das zum Beispiel sein, wenn Verbraucher wissen wollen, wie viel Geld sie voraussichtlich durch einen Widerruf sparen werden.
Betroffen sind Verträge, die zwischen November 2002 und Juli 2010 geschlossen wurden und bei denen die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind. Diese Verträge können auch jetzt noch widerrufen werden. Wichtig zu beachten: Nach einer Gesetzesänderung ist dies nur noch bis zum 21. Juni möglich. Das bedeutet: Die Widerrufserklärung muss bis zum Stichtag bei der Bank eingegangen sein. (DPA/TMN)