Weil die Luft im Stuttgarter Talkessel nicht besser wird, haben zwei Bürger das Land erneut verklagt. Nach ihrer Ansicht tut das Land nach wie vor zu wenig dafür, dass die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid eingehalten werden. Ihre Klage wird heute am Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelt. Aus ihrer Sicht muss der Luftreinhalteplan aus 2005 durch zusätzliche Maßnahmen ergänzt werden, damit die Grenzwerte künftig eingehalten werden und ihre Gesundheit besser geschützt wird.
Nach Angaben des Verwaltungsgerichts handelt es sich um die vierte Feinstaubklage von Bürgern seit 2005. Eine weitere Klage des Bundesumweltamts mit gleicher Stoßrichtung liegt bei der gleichen Kammer des Verwaltungsgerichts in der Warteschlange.
Trotz der Einrichtung einer Umweltzone mit Einfahrverbot für ältere Autos, eines Lastwagen-Durchfahrtverbots, einer Temporeduzierung und eines Feinstaubalarms bleibt die Belastung hoch: Bis Mitte April wurde der EU-Grenzwert für Feinstaub an der Messstation Neckartor schon an 29 Tagen überschritten, erlaubt sind ganzjährig 35 Überschreitungstage. (DPA/LSW)