Wer kennt Sie nicht aus Film und Romanen? Die Detektive, die stets diskret und undercover operieren und jeden noch so heiklen Fall auf unkonventionelle Weise lösen. In der Wirklichkeit ist der Berufsalltag der Privatermittler weniger spektakulär, aber dennoch äußerst interessant und für die Auftraggeber in nahezu allen Fällen erfolgreich. Denn die Arbeit eines Detektivs umfasst viele verschiedene Aufgaben.
Das Berufsbild des Detektivs gibt es in Deutschland seit Mitte des 19. Jahrhunderts. Nachdem private Ermittler in England, den Vereinigten Staaten von Amerika und in Frankreich schon seit dem 18. Jahrhundert erfolgreich arbeiteten, wurden 1860 in Stettin, 1861 in Dresden und 1880 in Berlin die ersten Detekteien eröffnet. Heute wird der Beruf als freies Gewerbe auf Grundlage der im Jahr 1869 eingeführten Gewerbeordnung, die bis heute nahezu unverändert ist, ausgeführt. Es besteht völlige Gewerbefreiheit, nach der jeder deutsche Staatsbürger in Deutschland ein Gewerbe als privater Ermittler ausüben darf. Die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit muss man lediglich beim zuständigen Gewerbeamt formlos anmelden. 1998 wurde die Gewerbeordnung ergänzt. Seitdem muss die zuständige Behörde vom jeweiligen Gewerbetreibenden ein Führungszeugnis einholen, um seine Zuverlässigkeit zu prüfen.
Doch die Spreu trennt sich sehr schnell vom Weizen, denn so einfach, wie die Gewerbeordnung es suggeriert, ist die Arbeit eines Detektivs wahrlich nicht. Ein Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung, vorzugsweise im kaufmännischen oder verwaltungsfachlichen Bereich, sind eine unerlässliche Voraussetzung für die Aufnahme einer Detektivtätigkeit. Gute Voraussetzungen hierfür bringen auch diejenigen mit, die zuvor eine Tätigkeit bei Notaren oder Rechtsanwälten sowie im Polizeivollzugs- oder Kriminaldienst ausgeübt, bzw. Dienst in der Bundeswehr als Feldjäger oder im Militärischen Abschirmdienst geleistet haben. Der Detektiv ist eine Vertrauensperson. Er muss deshalb vor allen Dingen verschwiegen, zuverlässig und vertrauenswürdig sein. Darüber hinaus wird er ohne Pflichtgefühl und Ausdauer, Selbständigkeit, Disziplin im Handeln, Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit, ein gutes Personen- und Sachgedächtnis sowie ein hohes Maß an Verschwiegenheit, keinen Erfolg haben. Er muss zudem über technisches Verständnis verfügen, um die sich rasant entwickelnden Techniken für seine Arbeit optimal nutzen zu können.
Das Einsatzgebiet von Detektiven
Grundsätzlich darf ein Detektiv alles, was vom Gesetz nicht ausdrücklich untersagt ist. Er muss deshalb so rechtskundig sein, dass er die geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht überschreitet, um nicht selbst mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Häufig werden Detektive im Vorfeld von staatlichen Ermittlungstätigkeiten im Auftrag von Privatpersonen, Rechtsanwälten oder der Wirtschaft tätig, wenn diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen können. Ihre Recherchen können aber auch parallel zu staatlichen Ermittlungstätigkeiten erfolgen. Das Ergebnis ihrer Dienstleistung kann in Zivil- oder Strafprozesse einfließen. Die Ermittlungsergebnisse müssen deshalb gerichtsverwertbar sein, das heißt, sie müssen mit rechtlich zugelassenen Mitteln erbracht worden sein, um als Beweismittel vor Gericht anerkannt zu werden. Dies gilt sowohl für Zivil- als auch für Strafprozesse. Der Auftraggeber muss das Ermittlungsergebnis des Detektivs aber nicht bekannt geben, sondern kann es für sich behalten, um mit einem Betroffenen eine individuelle Regelung oder im Falle eines Unternehmers eine betriebsinterne Lösung zu finden. Das kann den Vorteil haben, dass ungewollte negative Schlagzeilen in der Öffentlichkeit vermieden werden. Die Tätigkeitsfelder von Detekteien umfassen alle Lebensbereiche sowohl auf dem privaten als auch auf dem wirtschaftlichen Sektor. Schwerpunkt auf dem Wirtschaftssektor ist die „Allgemeine Wirtschaftskriminalität“ mit all ihren Facetten. Der Schwerpunkt im privaten Sektor liegt im Bereich des Sorge- und Unterhaltsrechts für Kinder und Ehegatten.
Wie findet man die richtige Detektei?
Zunächst einmal sollte man eine Detektei finden, die über eine hohe Expertise verfügt und seit vielen Jahren auf dem Markt ist. Denn Ermittlungsqualität, Seriosität, Kostentransparenz und Zuverlässigkeit sind Anforderungen, die ein Auftraggeber zwingend voraussetzen darf. Des Weiteren sollte die Detektei absolut verschwiegen und in hohem Maße kundenorientiert arbeiten. Ein Beispiel für eine erfolgreiche Partnerschaft bietet gerade diese Detektei Frankfurt, die gemeinsam mit dem Auftraggeber klärt, ob im konkreten Fall einer versierter Privatermittler, oder ein spezialisierter Wirtschaftsdetektiv eingesetzt werden soll. Ein weiteres Qualitätsmerkmal dieser seit 1995 tätigen und mit TÜV-Zertifikat ausgestatteten Detektei ist der Verzicht auf Subunternehmer (freie Detektive) bei allen Einsätzen in deren Einsatzgebiet, der Stadt Frankfurt und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet. Diesen aus Diskretions- und Qualitätsgründen sehr wichtigen Aspekt sichert die Detektei sogar schriftlich im Auftrag zu. Zahlreiche zufriedene Mandanten sind die beste Empfehlung für dieses Frankfurter Unternehmen.
Wie immer Sie sich bei der Sicherung der Beweislast entscheiden, der Einsatz einer Detektei sollte immer ins Kalkül gezogen werden. Denn oftmals ist es der einzige Weg, Ihre Rechte und Forderungen außergerichtlich oder vor Gericht erfolgreich durchzusetzen. Entscheidend ist dabei der Einsatz eines erfahrenen und absolut vertrauensvollen Partners, denn Hobbydetektive, die aus Film und Fernsehen inspiriert sind, tummeln sich leider auch am Markt.
Szenario 7