Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Schlecker

Der Drogeriekettenbesitzer Anton Schlecker, aufgenommen am 25.2.1999. Foto: Stefan Puchner/Archiv
Der Drogeriekettenbesitzer Anton Schlecker, aufgenommen am 25.2.1999. Foto: Stefan Puchner/Archiv

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage gegen den Ex-Drogeriemarktkönig Anton Schlecker wegen vorsätzlichen Bankrotts erhoben. Das bestätigte die Staats-anwaltschaft Stuttgart am Mittwoch. Der 71 Jahre alte Schlecker und weitere Familienmitglieder sollen kurz vor der Schlecker-Pleite Millionen beiseite geschafft und dem Zugriff der Gläubiger entzogen haben. Über die Anklage berichteten auch die «Stuttgarter Zeitung», «Stuttgarter Nachrichten» und das «Handelsblatt». Die Familie Schlecker war zunächst nicht zu erreichen.

Im Falle von Anton Schlecker geht es nach Angaben der Staatsanwaltschaft um vorsätzlichen Bankrott in mehreren Fällen, bei seiner Frau Christa und seinen beiden Kindern Meike und Lars um die Beihilfe zum Bankrott. Schleckers Sohn und Tochter müssen sich demnach auch wegen Insolvenzverschleppung und Untreue verantworten.

 

Nach Informationen der Zeitungen geht es in der 250-seitigen Anklageschrift konkret um angebliche Geschenke Schleckers an seine Kinder und Enkel und um Millionensummen, die Schlecker an eine Firma seiner Kinder übertragen haben soll. Die Strafverfolger werfen Schlecker nach den Berichten auch vor, falsche Angaben in Bilanzen gemacht und eine Falschaussage an Eides statt abgegeben zu haben.

 

Europas ehemals größte Drogeriekette Schlecker hatte im Januar 2012 Insolvenz angemeldet. Etwa 25 000 Menschen verloren ihren Arbeitsplatz. Die Gläubiger forderten rund eine Milliarde Euro. Das Handelsunternehmen aus Baden-Württemberg hatte zu seinen Bestzeiten rund 9000 Märkte im In- und Ausland. Der Versuch eines österreichischen Investors, einen Teil der Filialen mit dem Konzept eines modernen Tante-Emma-Ladens wiederzubeleben, scheiterte 2013.

 

Nach einem Streit um übertragenes Vermögen aus dem Unternehmen zahlte die Familie Schlecker dem Insolvenzverwalter gut ein Jahr nach der Pleite 10,1 Millionen Euro. Die Stuttgarter Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität ermittelte drei Jahre im Fall Schlecker. Auf Bankrott stehe eine Straße von bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe, bei besonderes schweren Fällen bis zu zehn Jahren Haft. (DPA)