Wird es strafrechtliche Konsequenzen für Jan Böhmermann wegen seines umstrittenen Gedichts über den türkischen Präsidenten geben? Inzwischen hat Staatschef Recep Tayyip Erdogan selbst Strafantrag wegen Beleidigung gegen den Satiriker gestellt, wie die zuständige Staatsanwaltschaft in Mainz mitteilte. Die Bundesregierung prüft nun den förmlichen Wunsch der Türkei nach Strafverfolgung des 35-Jährigen. Dies werde ein paar Tage, aber nicht Wochen dauern, sagte Regierungs-sprecher Steffen Seibert am Montag.
Niels Annen, außenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, sagte der Tageszeitung «Die Welt»: «Ich erwarte, dass die Bundesregierung einen rechtskonformen Weg findet, die Bitte der türkischen Regierung um eine Strafverfolgung abzulehnen.» Omid Nouripour, außenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion der Grünen, ergänzte: «Die Bundesregierung sollte den Fall unkommentiert der deutschen Justiz überlassen und damit Erdogan mit einem weiteren Prinzip demokratischer Staaten vertraut machen - der Gewaltenteilung.»
Für eine Strafverfolgung in solchen Fällen braucht es neben dem Strafverlangen der Türkei auch eine entsprechende Ermächtigung vonseiten der Bundesregierung.
Böhmermann hatte in seinem Gedicht beleidigende Formulierungen benutzt, um - wie er selbst erläuterte - die Unterschiede zwischen in Deutschland erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik deutlich zu machen.
Der aus der Türkei stammende Schriftsteller Feridun Zaimoglu verteidigte das umstrittene Gedicht. «Keinen Fußbreit der Zensur!», sagte der Autor den «Kieler Nachrichten» (Dienstag). Die Reaktion aus der Türkei auf die Satire über den türkischen Präsidenten wertet Zaimoglu als Eingriff in die Meinungsfreiheit. «Die Mächtigen verhöhnen und demütigen die Freiheit», sagte der 51-Jährige. «Dabei suchen sie sich Einzelne, die sie nicht mit Lobpreis besingen.»
Die türkische Regierung hatte am Montag verlangt, dass der Satiriker Böhmermann strafrechtlich verfolgt wird: Eine entsprechende diplomatische Note sei an die deutschen Behörden geschickt worden, sagte ein Sprecher von Staatspräsident Erdogan am Montag. Erdogan selbst stellte Strafantrag gegen Böhmermann wegen Beleidigung. Gegenstand des durch eine Anwaltskanzlei gestellten Antrags sei das Schmähgedicht in der ZDFneo-Sendung «Neo Magazin Royal» vom 31. März, erklärte die Staatsanwaltschaft Mainz. Der Strafantrag werde in dem bereits anhängigen Verfahren geprüft werden, hieß es weiter.
In der Öffentlichkeit hat Böhmermann zuletzt prominente Zustimmung erfahren, unter anderem von Axel-Springer-Vorstands-Chef Mathias Döpfner und Kabarettist Dieter Hallervorden (80). (DPA)