Gericht lehnt Loveparade-Strafprozess ab

Kurz vor dem Unglück: Dicht gedrängt stehen die Besucher der Loveparade an einem Tunnelausgang in Duisburg. Foto: Daniel Naupold/Archiv
Kurz vor dem Unglück: Dicht gedrängt stehen die Besucher der Loveparade an einem Tunnelausgang in Duisburg. Foto: Daniel Naupold/Archiv

Nach dem Loveparade-Unglück vor fast sechs Jahren mit 21 Toten soll es nach einem Beschluss des Duisburger Landgerichts keinen Strafprozess geben. Wie das Gericht mitteilte, wurde die Anklage gegen zehn Beteiligte nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 war es an einer Engstelle zu einem tödlichen Gedränge gekommen. 21 Menschen starben bei dem Technofestival, mindestens 652 wurden verletzt, einige von ihnen schwer.

Die Getöteten kamen aus Deutschland, Australien, den Niederlanden, Spanien, Italien und China.

 

Im Februar 2014 hatte die Staatsanwaltschaft Duisburg Anklage gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters erhoben. Ihnen wurden fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Seitdem hatte das Landgericht im sogenannten Zwischenverfahren aufwendig geprüft, ob eine Verurteilung im Hauptverfahren - also in der eigentlichen Gerichtsverhandlung - wahrscheinlich ist.

 

«Die eingehende Prüfung der Anklagevorwürfe und der hierzu vorgelegten Beweismittel durch die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg hat ergeben, dass kein hinreichender Tatverdacht besteht», teilte das Gericht mit. Die Vorwürfe der Anklage könnten mit den vorgelegten Beweismitteln nicht bewiesen werden. «Eine Verurteilung der Angeklagten ist deshalb nicht zu erwarten», hieß es weiter.

 

Staatsanwaltschaft und Nebenkläger können gegen einen sogenannten Nichteröffnungsbeschluss eine sogenannte sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. Kommt es dazu, wird ein Beschwerdesenat die Entscheidung überprüfen. Dies dürfte wiederum einige Zeit in Anspruch nehmen. Wird die Beschwerde abgelehnt, gibt es kein weiteres Rechtsmittel gegen die Nichtzulassung. Eine erneute Anklage kann dann nur auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel erhoben werden.

 

Die Prüfung der Anklage im Zwischenverfahren hatte sich ungewöhnlich lange hingezogen. Das Gericht hatte dies mit dem Umfang des Verfahrens begründet. Der 5. Großen Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Joachim Schwartz hatte unter anderem das zentrale Gutachten der Staatsanwaltschaft zum Hergang der Katastrophe nicht ausgereicht. Sie bat daraufhin im vergangenen Jahr den britischen Panikforscher Keith Still um Beantwortung von 75 zusätzlichen Fragen, was rund vier Monate dauerte.

 

In den dreieinhalb Jahre dauernden Ermittlungen hatten Polizei und Staatsanwaltschaft eine riesige Menge an Daten und Beweismitteln ausgewertet. Im Zwischenverfahren kam weiteres Material hinzu. Aktuell umfasst die sogenannte Hauptakte mit den wichtigsten Unterlagen über 46 700 Seiten und füllt 99 Aktenordner. Hinzu kommen mehr als 800 Ordner mit ergänzendem Aktenmaterial.

 

Bei den Ermittlungen, die zur Anklage führten, waren bis zu 96 Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Köln sowie sechs Staatsanwälte mit dem Fall befasst. Sie haben 3409 Zeugen vernommen. Außerdem wurde Videomaterial in einer Gesamtlänge von 963 Stunden ausgewertet. (DPA)