Wer ein E-Bike oder Pedelec fährt, sollte seinen Versicherungsschutz überprüfen. Je nach Motorstärke sind Schäden, die der Fahrer mit einem solchen strom-unterstützen Fahrrad verursacht, nicht automatisch über die private Haftpflicht-versicherung abgedeckt. Zwar schließen einige Versicherer die Elektrofahrräder bei ihren Bedingungen ein - aber nur, wenn diese maximal 25 Kilometer pro Stunde fahren können und höchstens 250 Watt Leistung haben.
Liegen Geschwindigkeit und Leistung darüber, gilt: «Besitzer sind verpflichtet, sie zu versichern», erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Dafür müssen sie - wie mit einem Mofa - das Fahrrad anmelden und ein Versicherungskennzeichen anbringen.
Bei teuren Exemplaren können Besitzer über weitere Absicherungen nachdenken, sagt Boss. Die Hausratversicherung kommt in der Regel für Schäden durch Hagel, Feuer, Sturm oder Einbruchdiebstahl auf. Fahrradversicherungen übernehmen mitunter Reparaturkosten und Leistungen bei Unfällen.
Wichtig hierbei: Der Besitzer sollte vorab mit dem Versicherer klären, ob die Police auch für E-Bikes oder Pedelecs greift und unter welchen Voraussetzungen die Fahrräder gegen Diebstahl abgesichert sind. (DPA/TMN)