Die gängige Bezuschussung der Kliniken von Städten und Kreisen ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) grundsätzlich nicht zu beanstanden - Voraussetzung ist aber, dass zuvor allgemein festgelegt wurde, für welche Leistungen Zuschüsse erteilt werden. Weil der Kreis Calw aus Sicht des BGH dies in der Vergangenheit teilweise versäumt hatte, hoben die höchsten deutschen Zivilrichter am Donnerstag ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart teilweise auf und verwiesen es in diesem Punkt zur neuen Verhandlung zurück (Az.:I ZR 263/14).
Dem bundesweit beachteten Rechtsstreit lag eine Klage des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK) gegen den Landkreis Calw zugrunde. (DPA)